Schadensminderungspflicht ist eben nicht jedermanns Sache..wird es aber spätestens dann wenn diese. Kosten nicht als Volkstreckungskosten erkannt werden.und Mandant selber zahlen muss.Anahid hat geschrieben: ↑26.02.2019, 16:55Hust....nicht Dein Ernst oder? Für eine Forderung von 236 € lohnt sich ja wohl kein PfÜB.paralegal6 hat geschrieben: ↑26.02.2019, 16:38Pfüb machst du dann ja nicht über 15 tsd, so dass eure Gebühr dann entsprechend geringer wird
Wär mir auch neu, dass das Einkommen da über dem pfändbaren Betrag liegt. Hier werden anscheinend gerne unnötige Kosten produziert.Sonnenkind hat geschrieben: ↑26.02.2019, 16:47Da bin ich ja mal gespannt, ob sich vom Zeitungsaustragen ein pfändbarer Betrag ergibt.
Pfüb wegen Schadenersatz aus Urteil (Schuldner gegen Drittschuldner)
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Die übrige Klage wurde abgewiesen. Ich hätte den Pfüb ja nicht gemacht. Mandant ist aber wohl seeeehr sauer und möchte dem Schuldner das Leben schwer machen. Ich hätte die Zeit auch gerne anders investiert. Liegen genügend Akten auf und um den Tisch herum, die darauf warten, bearbeitet zu werden. Ich bin mal gespannt, was das Gericht zu meinem Pfüb sagt.
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Aber ob die Forderung eures Mandanten aus einer vorsätzlich unerlaubten Handlung resultiert, das habt ihr hoffentlich geprüft? Denn die muss nicht unbedingt aus einer Körperverletzung resultieren, sondern es gibt da auch weitere Faktoren, die man beachten sollte.
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??? Unerlaubte Handlung? War hier keine Rede von. Ich werde berichten
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Selbst wenn der Mandant sauer ist, und es ihm ums Prinzip geht, dann kann ich den PfÜb auch aus einer Teilforderung machen, da wird der Schuldner auch "geärgert", aber es entstehen nicht unnötige hohe Kosten.düsselrecht hat geschrieben: ↑26.02.2019, 23:39Die übrige Klage wurde abgewiesen. Ich hätte den Pfüb ja nicht gemacht. Mandant ist aber wohl seeeehr sauer und möchte dem Schuldner das Leben schwer machen. Ich hätte die Zeit auch gerne anders investiert. Liegen genügend Akten auf und um den Tisch herum, die darauf warten, bearbeitet zu werden. Ich bin mal gespannt, was das Gericht zu meinem Pfüb sagt.
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Ja, bislang war hier keine Rede davon. Könnte aber evtl. in Betracht kommen und das wäre dann von euch zu prüfen. Wann ist eure Forderung entstanden und wann hat euer Schuldner das Vermögensverzeichnis abgegeben. Wenn du diese Daten vergleichst, könntet ihr evtl. noch etwas wg. vorsätzlich unerlaubter Handlung in die Wege leiten. Dies wäre insoweit interessant, falls der Schuldner in die Inso geht.düsselrecht hat geschrieben: ↑27.02.2019, 14:11??? Unerlaubte Handlung? War hier keine Rede von. Ich werde berichten
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Ah, der Groschen fällt (nur langsam). Werde Daten prüfen.