Wir haben unseren Mandanten im Rechsstreit Unterhalt vertreten. Nun gehts weiter im Umgangsrecht und ich soll einen Kostenerstattungantrag (Verfahrenskostenhilfe bewilligt). machen
Es wurde Antrag auf Regelung des Umgangsrecht erstellt. Es folgten mehrere Gerichtstermine (Erörterungstermin usw) Seitens des Gegners wurden immer wieder SV gutachten angefordert, oder Beschwerde gegen den Beschluss eingelegt sowie Ablehnung wg. Befangenheit des Richters. Die Beschwerde wg. Ablehnung des Richters wurde kostenpflichtig für die Antragsgegnerin zurückgewiesen. Wert Beschwerdeverfahren 3.000,00 €.
Mandant möchte nicht weiter mandatiert werden und wir nehmen den Antrag auf Regelung des Umgangsrecht bei Gerichts zurück und das Mandat wird beendet.
So mein Vorschlag für den KFA
![Kopfkratz-Smiley :kopfkratz](./images/smilies/kopfkratz.gif)
1,3 Verfahrensgebühr § 13 RVG, Nr. 3100 VV RVG 261,30 €
1,2 Terminsgebühr § 13 RVG, Nr. 3104 VV RVG 241,20 €
1,2 Terminsgebühr § 13 RVG, Nr. 3104 VV RVG 241,20 €
0,8 Verfahrensgebühr, Vorzeitige Beendigung des Auftrags § 13 RVG, Nr. 3101 Nrn. 1, 3100 VV RVG 160,80 €
- Obergrenze § 15 Abs. 3 RVG 1,3 aus Wert 6.000,00 € berücksichtigt -
Zwischensumme der Gebührenpositionen 904,50 €
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Zwischensumme netto 924,50 €
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 175,66 €
Gesamtsumme 1.100,16 €
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)