Vom September 2016
GVZ krank, Haftbefehl verwirkt
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Dann wäre er doch - unabhängig von allem anderen - erst im September 2019 verwirkt Also zumindest hab ich ne 3-Jahresfrist im Kopf oder ist die auf 2 Jahre geändert worden?
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
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Stimmt, es sind jetzt nur noch zwei Jahre.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
Es kommt aber darauf an, ob der Verhaftungsauftrag so in der Geltungsdauer erteilt wurde, dass der GV die Verhaftung hätte vornehmen können. Wenn ich es recht verstanden habe war dies der Fall.