Hallo ihr Lieben!
Zu diesem Dienstagmorgen eine wohl einfache Frage, aber irgendwie löst sich der Knoten in meiner Birne mal wieder gerade nicht
In einem einfachen Scheidungsverfahren wurde ein Vergleich darüber geschlossen, dass auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs wechselseitig und auf die Geltendmachung von nachehelichen Unterhalt wechselseitig verzichtet wird.
Hier nun die absolut blöde Frage : Kann ich die Einigungsgebühr nach Nr. 1003 VV RVG abrechnen???
Irgendwie finde ich nicht so wirklich was dazu und wenn dann nur in Verbindung mit einem Mehrvergleich, was ich hier aber gar nicht habe (zumindest steht es so nicht im Protokoll).
Ich danke euch für im Voraus für eure Antworten und drückt mir die Daumen, dass der Knoten sich in meiner Birne bald löst
Verzicht Versorgungsausgleich = Einigungsgebühr?
-
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1994
- Registriert: 07.09.2018, 22:08
- Beruf: Rechtsfachwirtin, Notarfachwirtin
- Software: AnNoText
- Wohnort: NRW
ja, es entsteht eine Einigungsgebühr nach dem Wert des VAG (OLG Hamm, Beschluss vom 28. Juli 2011, Az: II-6 WF 100/11 und II-6 WF 101/11)
- Birne
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1185
- Registriert: 29.09.2010, 08:39
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: ReNoStar
- Wohnort: Sachsen
Danke Feldhamster für deine Antwort!
Für mich ist es nur nicht ganz nachvollziehbar, wieso nach Nr. 1000 VV und nicht nach Nr. 1003!!??
Für mich ist es nur nicht ganz nachvollziehbar, wieso nach Nr. 1000 VV und nicht nach Nr. 1003!!??
Du musst nicht verrückt sein, um hier zu arbeiten. Wir bringen dir das bei.
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14431
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Das Gericht ist da einfach unpräzise. Die ausgeurteilten 252,28 € sind aber eine 1,0 aus 4.500 (PKH, nach altem Recht, zzgl. USt).
- Birne
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1185
- Registriert: 29.09.2010, 08:39
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: ReNoStar
- Wohnort: Sachsen
Aha okay! Dann danke auch dir, Adora, und da kann ich meine Abrechnung jetzt erstellen
Du musst nicht verrückt sein, um hier zu arbeiten. Wir bringen dir das bei.