Hallo, wie man merkt macht mir eine unserer Akten etwas Kopfzerbrechen um jede Uhrzeit
Hat hier jemand Erfahrungen mit der Pfändung einer Kaufpreisforderung? Wenn ja, wie mache ich das bzw. wo und wie genau muss ich das im PfÜB angeben?
Würde mich über Hilfe freuen...
Kaufpreisforderung pfänden
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Die Bezeichnung des Anspruchs bei einer Pfändung der Kaufpreisforderung muss unter Punkt G erfolgen. Wenn dir die Einzelheiten des "Geschäfts" bekannt sind, dann kannst du diese ziemlich genau bezeichnen. Wenn es um laufende "Geschäfte" geht, pfändest du alle gegenwärtigen und künftigen Ansprüche auf Zahlung des Kaufpreises. Aber dies hängt davon ab, um welchen "Kaufpreis" es geht. Hierzu hast du leider nichts geschrieben.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
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Suuuper, vielen Dank
Der Schuldner hat bei den "Drittschuldnern" größere Mengen Kies gekauft. Schuldner, Drittschuldner und Mandant sind Unternehmen.
LG
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Und welche Kaufpreisforderung wollt Ihr da pfänden?Lena.Maier94 hat geschrieben: Der Schuldner hat bei den "Drittschuldnern" größere Mengen Kies gekauft. Schuldner, Drittschuldner und Mandant sind Unternehmen.
Wenn der Schuldner den Kies gekauft hat, dann haben doch die "Drittschuldner" die Kaufpreisforderung und Schuldner nur einen Anspruch auf Übereignung des Kies.
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Ähhhm.... diese Frage stelle ich mir auch gerade. Ich sehe hier keine Pfändungsmöglichkeit....
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Hallo Drehwurm.. ich meinte natürlich andersrum sonst würds ja gar nicht gehen