![Winken :wink2](./images/smilies/winke2.gif)
Folgender Fall derzeit in unserem Büro:
Gläubigerin erwirkt 2002 einen Unterhaltstitel. Der Schuldner zahlte nicht oder unregelmäßig. Gläubigerin leitet daraufhin 2004 über ihre damalige RAin die Pfändung der rückständigen Unterhaltsbeträge (Lohnpfändung) ein. Im PÜ ist ebenfalls der laufende Unterhalt angegeben.
Pfändbare Beträge werden direkt auf das Konto der Gläubigerin gezahlt.
Die Gläubigerin hatte dann keinen Kontakt mehr zu ihrer RAin. Die Pfändung lief und lief und lief. Ende 2012 gab es einen Arbeitgeberwechsel, der neue Arbeitgeber zahlte weiterhin an die Gläubigerin. Ohne Rechtsgrundlage! Im PÜ steht schließlich nicht er.
Unsere Mandatin versicherte uns, sie dachte, dass alles rechtens läuft. Als Laie hat sie natürlich von nichts eine Ahnung... Außerdem ging sie davon aus, dass wenn alles bezahlt ist, die Pfändung vom Schuldner oder Drittschuldner gestoppt wird.
Jetzt bekam sie Post von einer Anwältin des Schuldners, da die Pfändung immer noch läuft. Die Anwältin bittet um Übersendung einer Fordungsaufstellung.
Mir liegt die Akte jetzt auf dem Tisch. Ich erstelle gerade diese Aufstellung. Die erste Hochrechnung ergibt wohl eine Überzahlung von 15.000,- Euro.
![Schockiert :schock](./images/smilies/schock.gif)
Ich frage mich allerdings: Muss der Drittschuldner nicht haften? Er zahlte ja ohne Rechtsgrundlage weiterhin an die Gläubigerin. Im Titel ist schließlich der erste Arbeitgeber..... Und wie sieht es mit der Haftung des Schuldners aus? Er hätte ja was sagen können....
![Nachdenken :nachdenk](./images/smilies/nachdenk.gif)
Mein Chef will erstmal wissen, von wieviel Geld wir hier reden...
Was sagt ihr zu dem Fall?