"Bescheinigung der Echtheit der Unterschriften der Vorstandsmitglieder sowie Prokuristen der XXX AG,
1. Max Müller
2. Max Mustermann
Berlin, den
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Vorstand
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Prokurist
Die vorstehenden, heute vor mir in den Geschäftsräumen der XXX AG, vollzogenen Unterschriften der Herren....
Mitwirkungsverbot
Bescheinigung § 21 BNotO"
Ich bin zunächst der Meinung, dass das eine Unterschriftsbeglaubigung mit Entwurf ist.
Aaaaber nach welchem Wert?
1) Stammkapital der Gesellschaft? Bei einem solchen Entwurf erscheint mir der Ansatz des Stammkapitals (über 1 Mio.) als nichtverhältnismäßig. Auch geht es hier lediglich um die Personenbescheinigung. Diese soll im Ausland vorgezeigt werden, dass der Vertragspartner sichergeht, dass die Mitglieder unterzeichnet haben. Das entsprechende Rechtsgeschäft ist uns nicht bekannt.
2) Anderenfalls kam mir pro Person § 36 Abs. 3 als Hilfswert in Betracht. Aber auf diesen soll ja nur ausgewichen werden, wenn nichts anderes mehr geht. Man könnte vll auch nur 1 % des Stammkapitals nehmen.
Hat jmd. vll ähnliches abgerechnet oder eine kreative Idee, die irgendwie fundiert ist?
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
Viele Grüße