Hallo zusammen,
es gab ein außergerichtliches Verfahren, bei dem eine 1,3 2300-Gebühr aus SW 16.000,00 angefallen ist.
Darauf folgte ein Beweissicherungsverfahren (SW 8.500,00) bei dem eine 1,3 Verfahrensgebühr abgerechnet wurde und die Anrechnung von 0,75 aus SW 8.500,-- erfolgte.
Danach wurde das streitige Verfahren mit einem SW von € 38.654,89 durchgeführt.
Auch hier entstand eine 1,3 Verfahrensgebühr.
FRAGE: Muss ich nun die komplette Verfahrensgebühr aus dem Beweissicherungsverfahren beim streitigen Verfahren anrechnen?
Vielen Dank für Eure Antworten
Anrechnung
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Du musst zum einen die komplette VG aus dem Beweissicherungsverfahren anrechnen und zum anderen auch nochmals die GG. Die korrekte Rechnung würde wie folgt aussehen:
1,3 GG aus 16.000,00 €
PTA
1,3 VG aus 8.500,00 €
Anrechnung 0,65 GG aus 8.500,00 €
PTA
1,3 VG aus 38.654,89 €
Anrechnung 0,65 GG aus 7.500,00 € (Abgleich...Anrechnung höchsten 0,65 aus 16.000,00 €)
Anrechnung 1,3 VG aus 8.500,00 €
PTA
MwSt
Ich würde mir den Stress mit der geteilten Anrechnung der GG allerdings gar nicht machen, sondern diese direkt mit 0,65 aus 16.000,00 € auf die VG des Hauptsacheverfahrens anrechnen.
1,3 GG aus 16.000,00 €
PTA
1,3 VG aus 8.500,00 €
Anrechnung 0,65 GG aus 8.500,00 €
PTA
1,3 VG aus 38.654,89 €
Anrechnung 0,65 GG aus 7.500,00 € (Abgleich...Anrechnung höchsten 0,65 aus 16.000,00 €)
Anrechnung 1,3 VG aus 8.500,00 €
PTA
MwSt
Ich würde mir den Stress mit der geteilten Anrechnung der GG allerdings gar nicht machen, sondern diese direkt mit 0,65 aus 16.000,00 € auf die VG des Hauptsacheverfahrens anrechnen.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Vielen lieben Dank.