Guten Morgen,
ich bräuchte ganz dringend Eure Hilfe, heute ist Stellungnahmefrist.
Wir haben zwei anhängige Verfahren. Es fand ein Termin statt,indem wurden beide Verfahren durch eine Vereinbarung für erledigt erklärt. Streitwert für Verfahren A 6000€, für Verfahren B 1000€.
Ich habe VKH wie folgt abgerechnet:
Verfahren A
1,3 VG aus 6000
0,8 VG aus 1000
TG aus 7000
EG aus 7000
Verfahren B
1,3 TG aus 1000
Nun moniert das Gericht, dass die Abrechnung der 0,8 VG im Verfahren A nicht nachvollziehbar sei. Ich sollte die Abrechnung der entstandenen Gebühren im Verfahren B geltend machen.
Haben die denn Recht? Ich finde dazu leider nichts-
Danke im Voraus
Denise
Zwei Verfahren, ein Termin, Vereinbarung
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Du müsstest bitte zuerst noch Deine Berufsangabe im Profil ergänzen, bevor man Dir anworten darf.
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Ja, das Gericht hat Recht. Wenn Du in Verfahren A die 0,8 aus 1000 geltend machst, dann müsstest Du die auf die VG in Verfahren B anrechnen, da Dir mehr als eine 1,3 VG nun einmal nicht zusteht. Von daher....lass die in Verfahren A weg und rechne nur die VG in Verfahren B ab.
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Die Angabe ist irgendwie bei der Umstellung der Forensoftware verloren gegangen. Aber jetzt ist ja alles gut.
Unsere Familiengerichte wollen in diesen Fällen eine getrennte Abrechnung. Es ist auch müßig, die 0,8 VG in Verfahren A mit abzurechnen, weil Du sie in Verfahren B wieder anrechnen müsstest. Da kannst Du sie auch gleich weglassen.
Unsere Familiengerichte wollen in diesen Fällen eine getrennte Abrechnung. Es ist auch müßig, die 0,8 VG in Verfahren A mit abzurechnen, weil Du sie in Verfahren B wieder anrechnen müsstest. Da kannst Du sie auch gleich weglassen.
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ok, danke
was mache ich dann aber mit der Termins- und Einigungsgebühr? Fallen die in jedem Verfahren gesondert an, da bezüglich des Verleiches kein Streitwert festgesetzt wurde.
was mache ich dann aber mit der Termins- und Einigungsgebühr? Fallen die in jedem Verfahren gesondert an, da bezüglich des Verleiches kein Streitwert festgesetzt wurde.
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Je nachdem wie das an Eurem Gericht üblich ist. Ich rechne die tatsächlich gesondert für jedes Verfahren ab. Manche Gerichte akzeptieren aber auch nur die Abrechnung aus den zusammengerechneten Werten in dem Verfahren, wo der Vergleich geschlossen wurde. In dem anderen Verfahren wird dann nur die VG abgerechnet.
- Anahid
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Wurden denn beide Sachen terminiert oder fand der Termin nur für Verfahren A statt und Verfahren B wurde da dann "mitverglichen"?
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