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Galaxy
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#1
11.09.2017, 09:27
Hallo,
ich habe im Internet leider nichts wirklich Passendes gefunden, aber vielleicht hatte ja jemand von Euch schon einmal einen ähnlich gelagerten Fall:
Wir vertreten eine Mandantin im Zusammenhang mit der Trennung der Lebenspartnerschaft. Sie ist aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen und hat diese - als Alleinmieterin - gekündigt. Die Lebenspartnerin ist jedoch nicht bereit auszuziehen, hat allerdings auch keinen Antrag auf Zuweisung der Ehewohnung gestellt. Die Wohnung ist wohl bereits wieder vermietet.
Jetzt zur eigentlichen Frage: Unabhängig von irgendwelchen Schadenersatzansprüchen der Lebenspartnerin - hat unsere Mandantin einen Räumungsanspruch ihr gegenüber? Wenn ja, gibt es hier ein Eilverfahren?
Vielen Dank schon mal vorab!
Galaxy
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Anahid
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#2
11.09.2017, 10:20
Wer ist denn Vermieter? Deine Mandantin oder ein unabhängiger Dritter?
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. ![Smilie-mit-Katze :katze1](./images/smilies/katze1.gif)
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Galaxy
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#3
13.09.2017, 15:20
Ein unabhängiger Dritter
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Soenny
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