Hallo
ich muss eine Forderungsanmeldung erstellen. Jetzt hänge ich beim Forderungskonto.
wir haben
2008: ZV + EV
2011: ZV
2012: EV
2017: ZV-Androhung
jetzt InsO
dürfen die Gebühren für die ZV 2008 mit ins Forderungskonto? Was ist mit der Gebühr der Androhung?
Hiilfe
Forderungsanmeldung
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Also anmelden kann man erstmal alles (bis zum Tag vor der Verfahrenseröffnung), die Frage ist nur, was vom Insoverwalter bestritten wird.
Wahrscheinlich gibt es keinen Kfb über diese Kosten?
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Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
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Nein, den gibt es nicht. Also mach ich am besten alles geltend und warte dann ab?!
Danke für Deine Antwort!
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ich mache das immer so. Du hast ja die entsprechenden Belege für diese Kosten und musst sie der Anmeldung beifügen.Sunshine1607 hat geschrieben:Also mach ich am besten alles geltend und warte dann ab?!
Um noch auf die Kosten der Vollstreckungsandrohung einzugehen: Die Kosten können auch geltend gemacht werden, sofern sie vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind.
Bitte gern - dafür sind wir hier.
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Sofern Zahlungen des Insolvenzschuldners erfolgt sind, würde ich diese bei der Historie aber nur pauschal aufführen.
"Mein Leipzig lob ich mir, es ist ein klein Paris und bildet seine Leute" ("Faust, der Tragödie erster Teil")
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d.h. ich könnte auch mehrere ZV-Androhungen geltend machen auch wenn die schon vorher entstanden sind? also vor der 2 ZV? Wird ja normal angerechnet.
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Habt ihr zwischen 12 u. 2017 nichts unternommen? Frage wg. Verjährung.
Anmelden kannst du aber alles, Einrede muss ja der Schuldner erheben
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Immer nur Androhungen usw.
Aber die ZV Gebühren verjähren doch erst nach 30 Jahren oder bin ich jetzt auf dem falschen Dampfer? Die Zinsen werden natürlich immer geändert.
GV Kosten verjähren auch nach 30 Jahren oder?
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Ich gestehe, dass ich das jetzt nicht so genau weiß.
Aber ich hatte bisher auch beim Geltendmachen (egal ob ZV oder Insoverfahren) dieser Kosten keinerlei Schwierigkeiten.
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