Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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aptrm
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#1
02.08.2017, 11:22
Hallo!
Ich brauche einmal bitte eure Hilfe...
Ich habe meine Ausbildung gerade abgeschlossen - das nur zur Info.
Ich habe eine vollstreckbare Ausfertigung und soll nun die ZV einleiten. Was genau muss ich hier machen?
Vielen Dank schon mal vorab.
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Gruß aptrm
![Ich versteh nur Bahnhof :bahnhof](./images/smilies/bahnhof.gif)
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Pisten_huhn83
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#2
02.08.2017, 11:40
Hi Du,
Du musst jetzt erst einmal die Forderung anlegen. Danach musst Du das ZV-Formular ausfüllen. Ich weiß nicht, mit welcher Software ihr arbeitet. Wir haben RA-Micro. Tja und dann kann das Ganze auf die Reise gehen. Titel an den ZV-Auftrag (vorher eine Kopie machen
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)
Liebe Grüße
das Pisten-huhn
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Liesel
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#3
02.08.2017, 12:19
Es ist erstmal zu klären, welche ZV-Maßnahme eingeleitet werden soll.
LEBE DEN MOMENT
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(UNHEILIG)
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Coco Lores
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#4
02.08.2017, 12:32
Was genau willst du denn wissen? Das ist etwas sehr allgemein gehalten.
Weißt du nicht wie du eine ZV machen sollst im allgemeinen, also welches Formular etc.?
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
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aptrm
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#5
02.08.2017, 13:03
Ja, das mit dem Forderungskonto anlegen wurde mir auch schon gesagt.
Wir arbeiten mit Datev. Ich weiß eigentlich überhaupt nicht, was ich jetzt tun soll. Muss ich einen Vollstreckungsauftrag erstellen?
Danke für eure Hilfe!
Gruß aptrm
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Mel Kunterbunt
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#6
02.08.2017, 13:07
1. Forderungskonto anlegen
2. Klären, ob ggf. Bankverbindung etc. bekannt sind, wenn ja,
3. Mandant fragen, ob Kontopfändung erfolgen soll oder (falls keine Konten usw. bekannt sind)
4. der Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung und Abnahme der Vermögensauskunft beauftragt werden soll
und Mandanten auf die anfallenden Kosten hinweisen.
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icerose
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#7
02.08.2017, 13:22
Mel Kunterbunt hat geschrieben:1. Forderungskonto anlegen
2. Klären, ob ggf. Bankverbindung etc. bekannt sind, wenn ja,
3. Mandant fragen, ob Kontopfändung erfolgen soll oder (falls keine Konten usw. bekannt sind)
4. der Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung und Abnahme der Vermögensauskunft beauftragt werden soll
und Mandanten auf die anfallenden Kosten hinweisen...
... neues 2.: Prüfen, ob alle Voraussetzungen für die Zwangsvollstreckung erfüllt sind. Falls nicht, muss vorläufig über weiteres nicht nachgedacht werden.
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Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück ![Ausrufezeichen :!:](./images/smilies/icon_exclaim.gif)
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Mel Kunterbunt
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#8
02.08.2017, 13:33
icerose hat geschrieben:Mel Kunterbunt hat geschrieben:1. Forderungskonto anlegen
2. Klären, ob ggf. Bankverbindung etc. bekannt sind, wenn ja,
3. Mandant fragen, ob Kontopfändung erfolgen soll oder (falls keine Konten usw. bekannt sind)
4. der Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung und Abnahme der Vermögensauskunft beauftragt werden soll
und Mandanten auf die anfallenden Kosten hinweisen...
... neues 2.: Prüfen, ob alle Voraussetzungen für die Zwangsvollstreckung erfüllt sind. Falls nicht, muss vorläufig über weiteres nicht nachgedacht werden.
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Danke dir!
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Coco Lores
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#9
02.08.2017, 13:59
Habt Ihr in Eurer Ausbildung nichts über die ZV gelernt?
Zunächst brauchst du, wie hier auch schon erwähnt, die Voraussetzungen für die ZV! Die solltest du aber kennen!
Wenn das alles vorhanden ist, und du das Forderungskonto angelegt hast, musst du mit dem Mandanten die möglichen Maßnahmen besprechen und dementsprechend die Anträge in den ZV-Auftrag einbringen.
Zu dem Thema welche Anträge sinnvoll sind etc. gibt es hier schon unzählige Beiträge, deshalb
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Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
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aptrm
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#10
02.08.2017, 15:15
Danke euch!
Und nein, in der Berufsschule wurde nur alles ganz oberflächlich und theoretisch besprochen und in meiner Kanzlei in der Abteilung ZV durfte ich nur Aufforderungsschreiben erstellen
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Gruß aptrm
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