Moin,
folgender Sachverhalt: Wir haben eine Mandantin (Beklagte) vertreten, es ist ein gerichtlicher Vergleich abgeschlossen worden. Abgabe Vak war die Folge der ZV, weil sie nicht gezahlt hat.
Jedenfalls konnte dann ein Vergleich dahingehend vereinbart werden, dass die Mandantin anstatt 11.000 EUR (Vergleich)
nur noch 6.000 EUR zahlen muss; weitere Zv ist damit abgewendet worden bzw. vermieden worden.
Ist es richtig, wenn ich
0,3 VG nach 3309
1,0 Einigungsgebühr
PTG
Umsatzsteuer
abrechne?
Oder eher nur 'ne 1,5 Einigungsgebühr + PTG + Umsatzsteuer? (vgl. § 19 Abs. 1 S. 2 Nrn. 9, 11, 12, 15, 16 RVG)
Streitwert ist natürlich der Wert der Vollstreckung (iwas mit 11 Tausend Euro)
Lieben Dank im Voraus!