Einigungsgebühr Vergleich über bereits titulierte Forderung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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GrafZahl
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#1

27.06.2017, 06:08

Hallo. Brauche mal hilfe.

jane ais einem Titel vollstreckt. Ein 3/4 Jahr nach der letzten ZV Massnahme wirde mit dem Schildner ein Vergleich zur Erledigung der titulierten Forderung geschlossen. 1500 eur fuer die Erledigung der titulierten 2000 eur.
entsteht hier eine 1,0 oder 1,5 Einigungsgebuehr?

LG
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kordula32
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#2

27.06.2017, 09:46

Nur eine 1,0-Einigungsgebühr (Nr. 1003 VV RVG) entsteht, wenn zum Zeitpunkt der Einigung ein Vollstreckungsverfahren anhängig ist ansonstem 1,5 Gebühr - bei Ratenzahlungsvereinbarung ist § 31b RVG zu beachten.
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Adora Belle
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...ist hier unabkömmlich !
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#3

27.06.2017, 11:55

Nicht nur Ratenzahlungsvereinbarung, sondern Zahlungsvereinbarung. Das trifft auch hier zu.
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