Die Gebühren für Beratungshilfe haben sich ja auch seit dem 1.8. erhöht. Wenn wir jetzt nur mit der Gegenseite korrespondiert haben und nicht wirklich was dabei rausgekommen ist (Vergleich oder Vertrag oder sonst was) und das Mandat trotzdem beendet ist, kann ich dann 85,-- nach Nr. 2503 verlangen?
Vielen Dank
Beratungshilfe abrechnen??
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Nein, kein 35 EUR. Das ist wie im RVG ansonsten auch. Entweder nur Beratung, dann Beratungsgebühr; oder Vertretung einschließlich Beratung, dann Vertretungsgebühr.
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Gibt es einen besonderen Grund, dass du hier Beiträge hervorholst, die alle schon über 3 Jahre alt sind?Jus2017 hat geschrieben:Wenn auch spät: 85 EUR + 17 EUR Auslagenpauschle + USt
Aber keine 35 EUR, oder?
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Vielleicht möchte man möglichst schnell an die erforderliche Beitragszahl zur Freischaltung bestimmter Downloads in diesem Forum kommen?
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
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vielleicht zur Aufklärung für Ratsuchende. Die eigentliche Frage ist nämlich teilweise falsch beantwortet. Die Einigungsgebühr seh ich da auch nicht.Liesel hat geschrieben:Gibt es einen besonderen Grund, dass du hier Beiträge hervorholst, die alle schon über 3 Jahre alt sind?Jus2017 hat geschrieben:Wenn auch spät: 85 EUR + 17 EUR Auslagenpauschle + USt
Aber keine 35 EUR, oder?
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
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Ich denke, dass die Antwort #2 nur die damals neuen erhöhten Gebühren auflistet, und nicht die Frage nach dem konkreten Anfall beantwortet.
Wie auch immer, es ist sicher nicht zielführend, solche ollen Kamellen hochzuholen.
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