Hallo Ihr Lieben,
hier mal wieder eine Streitwertfrage
Wir waren für unsere Mandanitn im Kündigungsschutzverfahren tätig. Leider ziehen diese arbeitsrechtlichen Sachen immer einen Rattenschwanz nach sich und so bat uns unsere Mandantin, die Angelegenheit bezüglich des Krankengeldes mit der Krankenkasse zu "klären". Wir haben mehrere Schriftsätze an die Krankenkasse geschickt. In einem haben wir sogar um Auszahlung einer Abschlagszahlung gebeten. Nur leider ist nirgendwo die Rede von einem speziellen Wert. In dem letzten Schreiben teilte uns die Krankenkasse mit, dass sich für einen bestimmten Zeitraum ein beziffertes tägliches Krankengeld (Netto) ergibt. Nehm ich das jetzt als Gegenstandswert? Also die 30 Tage pro Kalendermonat (für den benannten Zeitraum) mal das tägliche Krankengeld (netto)? Zumal der ehem. Arbeitgeber noch keine Verdienstbescheinigung vorgelegt hat. Bin grad ein bissl ratlos. Vielleich können mir die Arbeitsrechtler unter euch einen Tipp geben.
Vielen Dank im Voraus. Wie immer.
Streitwert Krankengeld nach Kündigung
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- Anahid
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Das hat aber nichts mit Arbeitsrecht zu tun, sondern ist m.E. Sozialrecht. Und damit, weil hier der Arbeitnehmer vertreten wird, Rahmengebühren und kein Streitwert.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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- Forenfachkraft
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Das Krankengeld ist nach dem Gesetz 70 % des Bruttoverdienstes.
Die Berechnung ist selbst aber etwas kompliziert, weil man da noch SV-Beiträge berücksichtigen muss.
Ich habs aber erst einmal ausrechnen müssen. Da kam bis auf ein Paar Cent weniger bei mir das Gleiche raus, was die Krankenkasse berechnet hat.
Da es sich aber um SozR-Angelegenheit handelt und du einen Arbeitnehmer vertrittst, fallen Betragsrahmengebühren an.
Grüße
Neffi
Die Berechnung ist selbst aber etwas kompliziert, weil man da noch SV-Beiträge berücksichtigen muss.
Ich habs aber erst einmal ausrechnen müssen. Da kam bis auf ein Paar Cent weniger bei mir das Gleiche raus, was die Krankenkasse berechnet hat.
Da es sich aber um SozR-Angelegenheit handelt und du einen Arbeitnehmer vertrittst, fallen Betragsrahmengebühren an.
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Neffi
Ich bin ein Niemand. Niemand ist perfekt. Ergo: Ich bin perfekt!
Der Fehler sitzt meistens vor dem Gerät.
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Oh super! Vielen Dank. Hatte wohl voll die Tomaten auf den Augen