Du kannst einen kombinierten Auftrag erteilen und dafür das Formular verwenden.
Nur nicht vergessen, die beiden Streitwerte (Räumung 12 x Nettomiete + ZV-Auftrag Forderung) einzusetzen.
Räumung und Vollstreckung, neues Formular 01.04.2016?
- Birne
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Also muss ich keine Räumungsklage einreichen! Laska
Aber zunächst muss ich natürlich noch den Vergleich zustellen lassen von Anwalt zu Anwalt,sonst geht nix los
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- Laska
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Ich habe dich so verstanden, dass du einen Räumungstitel bereits hast.
Natürlich muss der Vergleich zuerst zugestellt werden.
Ich würde dem Beklagten eine Vollstreckungsandrohung auf der Grundlage des Vergleichs schicken, um ihn zur Räumung aufzufordern.
Natürlich muss der Vergleich zuerst zugestellt werden.
Ich würde dem Beklagten eine Vollstreckungsandrohung auf der Grundlage des Vergleichs schicken, um ihn zur Räumung aufzufordern.
Liebe Grüße
- Birne
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Laska hat geschrieben:Ich habe dich so verstanden, dass du einen Räumungstitel bereits hast.
Natürlich muss der Vergleich zuerst zugestellt werden.
Ich würde dem Beklagten eine Vollstreckungsandrohung auf der Grundlage des Vergleichs schicken, um ihn zur Räumung aufzufordern.
Laska, ich habe einen Vergleich, in welchem unter Ziff. 3. steht, dass der Schuldner die Liegenschaft herauszugeben hat, wenn er Ziff. 2. des Vergleichs nicht einhält! Das ist ja eben meine hauptsächliche Frage, ob ich aus dieser Ziff. 3. des Vergleichs dann auch direkt die Räumung vollstrecken kann, also ist mein Vergleich gleichzeitig auch mein Räumungstitel oder muss ich hier doch Räumungsklage einreichen!??
Zur Räumung haben wir ihn schon aufgefordert, hat er natürlich nicht gemacht!
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komische Formulierung, ich hätte Räumung der Liegenschaft titulieren lassen. So sehe ich, dass du zwar den Herausgabeanspruch nach 985 hast, die Räumung aber nicht wirklich tituliert ist. Andererseits hatte ich schon GVZ die undeutliche Vergleiche vollstreckt haben
- Birne
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Eben weil es vielleicht so komisch formuliert ist, bin ich mir unschlüssig, ob ich den Vergleich als Räumungstitel verwenden kann
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Notfalls mal mit dem zuständigen GV telefonieren, wie er das sieht.
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Ich denke ja, du kannst ihn als Titel verwenden. Aber: ist er denn schon zugestellt?Birne hat geschrieben:Eben weil es vielleicht so komisch formuliert ist, bin ich mir unschlüssig, ob ich den Vergleich als Räumungstitel verwenden kann
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
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Icerose: Den Vergleich lasse ich noch zustellen, von Anwalt zu Anwalt! Anwältin ist Montag aus dem Urlaub wieder da zwecks Unterschrift!
Liesel: Jep, so werde ich es dann wohl machen müssen.
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Öhm... ich habs nirgends entdecken können, insofern werfe ich hier mal bzgl. der Vollstreckung aus dem Vergleich auch noch ein zartes "qualifizierte Klausel" in den Raum...
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.