ich bin mehr als ratlos und weiß überhaupt nicht wie ich es richtig ausrechne und die Beträge verteile.
Wir waren Kläger, der Termin wurde für uns in Untervollmacht wahrgenommen und unsere Mandanten sind auch noch selber zu Gericht gefahren. In der Verhandlung wurde folgende Quotelung entschieden: Kläger 29 % und Beklagte 71 %
KfA sah grob wie folgt aus:
HBV - wir -:
VV 3100
VV 7002
334,75 EUR
UBV:
VV 3401
VV 3104
705,49 EUR
Mandant:
Parteiauslagen 252,50 EUR
Insgesamt 1.292,74 EUR
KFB wurde erlassen mit insgesamt 1.292,74 EUR (also wie im KfA)
Kosten Gegenseite waren 860,97 EUR
Insgesamt somit 2.153,71 EUR
Quotelung
Kläger 29 % = 624,58 EUR
Beklagte 71 % = 1.529,13 EUR
Unser Erstattungsanspruch 668,16 EUR (1.292,74 EUR - 624,58 EUR).
Wenn wir nun von der GS die 668,16 EUR erhalten kommt nun die alles entscheidende Frage: Wie teile ich gerecht diesen Betrag auf?
![Kopfkratz-Smiley :kopfkratz](./images/smilies/kopfkratz.gif)
Ich habe hin und her überlegt aber komme auf keinen grünen Zweig. Hatte jemand von Euch schon so einen Fall?
Bitte bitte helft mir!
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)