Hallo ihr lieben,
sitze grad über einem Vollstreckungsauftrag an den GVZ.
Ich weiß, dass der Schuldner im Internet etwas zum Kauf anbietet, dieses würde ich jetzt gerne pfänden lassen, damit es der GVZ versteigert.
Meine Frage:
ich würde bei K5 im Vollstreckungsauftrag eintragen "siehe Anlage" (würde dann das Verkaufsangebot aus dem Internet beifügen)
und bei O würde ich eintragen "nach Pfändung wird um öffentliche Versteigerung nach 3814 814 (2) ZPO gebeten.
Wie würdet ihr es machen?
Ich will ja, dass GVZ es versteigert und nicht der Eigentum an Gläubiger übergeht.
Pfändung
- Mel Kunterbunt
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Würde ich auch so versuchen...
Ich würde mir aber an deiner Stelle den zuständigen GV raussuchen und das weitere Vorgehen mal mit ihm / ihr abstimmen..
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- Mel Kunterbunt
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Hahaha... Ist meistens so...
Also ich würde das dann genauso wie von die vorgeschlagen handhaben...
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- Crydea
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Hallo,
ich würde zu dem Auftrag ein Begleitschreiben an den Gerichtsvollzieher fertigen, in dem du ihm erklärst, was genau du willst und ggf. um telefonische Rücksprache bitten bei Unklarheiten.
LG
ich würde zu dem Auftrag ein Begleitschreiben an den Gerichtsvollzieher fertigen, in dem du ihm erklärst, was genau du willst und ggf. um telefonische Rücksprache bitten bei Unklarheiten.
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Würdest du trotzdem zu dem Schreiben nochCrydea hat geschrieben:Hallo,
ich würde zu dem Auftrag ein Begleitschreiben an den Gerichtsvollzieher fertigen, in dem du ihm erklärst, was genau du willst und ggf. um telefonische Rücksprache bitten bei Unklarheiten.
LG
bei K5 im Vollstreckungsauftrag eintragen "siehe Anlage" (würde dann das Verkaufsangebot aus dem Internet beifügen)
und bei O würde ich eintragen "nach Pfändung wird um öffentliche Versteigerung nach 3814 814 (2) ZPO gebeten.
- icerose
- ...ist hier unabkömmlich !
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würd ich auch so machen. Das Begleitschreiben soll so richtig extra dazu.MaryM hat geschrieben: Würdest du trotzdem zu dem Schreiben noch
bei K5 im Vollstreckungsauftrag eintragen "siehe Anlage" (würde dann das Verkaufsangebot aus dem Internet beifügen)
und bei O würde ich eintragen "nach Pfändung wird um öffentliche Versteigerung nach 3814 814 (2) ZPO gebeten.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
- Crydea
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Genau. Dann kannst du alles so rausschicken und am Mittwoch versuchen den Gerichtsvollzieher zu erreichen. Die meisten sind ja doch recht nett und helfen einem weiter wenn sie können.