Hallo schon wieder.
In einer Zwangsvollstreckungssache von uns ist eine Zwangsvollstreckungsgebühr Nr. 3309 RVG entstanden. Diese haben wir noch nicht festsetzen lassen gegen die Mandantin. Kann man die beim Vollstreckungsgericht festsetzen lassen? Meine Kollegin weiß nicht weiter und ich bin leider komplett ahnungslos, was ZV betrifft.
Nr. 3309 RVG gegen Mandantin festsetzen lassen
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Warum wollt Ihr denn diese Gebühr festsetzen lassen? Konntet ihr sie beim Schuldner nicht eintreiben und Mandant will Eure Rechnung nicht bezahlen?
Gruß
Hühnerhaufen
Gruß
Hühnerhaufen
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Da hat meine Glaskugel ja gut funkioniert
Bin der Meinung beim Prozessgericht, da es eine Honorarforderung ist.
Bin der Meinung beim Prozessgericht, da es eine Honorarforderung ist.