Hallo Zusammen!
Ich habe eine kurze Frage: Macht es Sinn, den GV mit der Aufenthaltsermittlung zu beauftragen, obwohl der Schuldner von Amts wegen abgemeldet ist? Ich steh gerade irgendwie auf dem Schlauch
ZV Aufenthaltsermittlung trotz Abmeld. von Amts wegen
- Anahid
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Wenn jemand von Amts wegen abgemeldet wird, dann hat das Amt selbst bereits entsprechende Ermittlungen zum Aufenthaltsort vorgenommen. Da mach der Auftrag durch Dich keinen Sinn.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
- katuscha
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Ich mache in solchen Fällen in einigen Monaten eine neue EMA.
Vielleicht hat der Schuldner ja schon ein VA abgegeben. Daraus könntest Du andere Pfändungsmöglichkeiten, wie z. B. den Arbeitgeber erfahren.
Wozu möchtest Du denn eigentlich die neue Anschrift haben?
Vielleicht hat der Schuldner ja schon ein VA abgegeben. Daraus könntest Du andere Pfändungsmöglichkeiten, wie z. B. den Arbeitgeber erfahren.
Wozu möchtest Du denn eigentlich die neue Anschrift haben?
- paralegal6
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Von Amts wegen wird abgemeldet wenn er da wo er gemeldet ist nicht aufhältig ist. Soweit ich weiss schauen die aber nicht nach wo er denn nun tatsächlich wohnt