Arbeitsrechtssache in der es unter anderen um einbehaltenen Lohn, Herausgabe der Arbeitsbescheinigung fürs Arbeitsamt und um das zur Verfügungstellen der Fahrerkarte zum Auslesen geht.
Die Gegenstandswerte für den einbehaltenen Lohn sind klar und für die Arbeitsbescheinigung würde ich 250,00 € als GW nehmen. Was ist mit der Fahrerkarte die zum Auslesen zur Verfügung gestellt werden soll? Kann man dafür auch einen GW nehmen und wenn ja welchen? Hab da gar keine Idee.
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