Mehrwertsteuer öffentlicher Nahverkehr
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Gerade bekomme ich einen Kostenfestsetzungsbeschluss aus Frankfurt am Main auf den Tisch und staune ... Die Rechtspflegerin setzt von den Kosten für die Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs nicht 7 %, sondern 19 % ab. Leider erreiche ich sie telefonisch gerade nicht. Beim RMV hat man mir aber bestätigt, dass hier 7 % anfallen. Wegen der 0,85 € werden wir jetzt sicher die Erinnerung einlegen, aber trotzdem würde ich gern wissen, wer von uns beiden jetzt falsch liegt ... Was meint Ihr?
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Ha, jetzt hab ich den (zuständigen) Rechtspfleger gesprochen - der war nämlich im Urlaub und der KfB wurde von seinem Vertreter gemacht. Er hat mir bestätigt, dass nur 7 % Umsatzsteuer abzuziehen sind.
- skugga
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Stellt sich mir allerdings die Frage, warum ihr überhaupt nur 7 % auf diese Kosten geltend gemacht habt.
Richtigerweise werden diese Fahrtkosten netto angesetzt - die 7 % also rausgerechnet - und dann von Euch mit 19 % versteuert, da Ihr die Kosten in Erbringung einer Dienstleistung für den Mandanten gehabt habt. Gleiches gilt für Taxikosten, Bahn etc.
ÖPNV ist übrigens bis zu 50 km mit 7 % versteuert, über 50 km mit 19 %.
Richtigerweise werden diese Fahrtkosten netto angesetzt - die 7 % also rausgerechnet - und dann von Euch mit 19 % versteuert, da Ihr die Kosten in Erbringung einer Dienstleistung für den Mandanten gehabt habt. Gleiches gilt für Taxikosten, Bahn etc.
ÖPNV ist übrigens bis zu 50 km mit 7 % versteuert, über 50 km mit 19 %.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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Hallo Skugga, das meine ich ja. Die Kosten haben wir natürlich netto in den KfA gesetzt, halt 7 % rausgerechnet. Der (Vertretungs-)Rechtspfleger war aber der Meinung, da müsse man 19 % rausrechnen und nicht nur 7 % ...
- alraune
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So ist es auch richtig. Als ich das mal in einem VKH-KFA gemacht habe, bekam ich prompt nur 7 % auf die ÖPNV-Kosten erstattet. Ich habe dann wegen der fehlenden 0,62 € einen zweiseitigen Schriftsatz gemacht und erklärt, warum vom Anwalt 19 % in Ansatz gebracht werden müssen. Das Amtsgericht hat dann kommentarlos die 62 Cent überwiesen und ich hab mir den Schriftsatz für die Ewigkeit abgespeichert.skugga hat geschrieben:Richtigerweise werden diese Fahrtkosten netto angesetzt - die 7 % also rausgerechnet - und dann von Euch mit 19 % versteuert, da Ihr die Kosten in Erbringung einer Dienstleistung für den Mandanten gehabt habt. Gleiches gilt für Taxikosten, Bahn etc.
- skugga
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Ach du grüne Neune... das ist natürlich totaler Quatsch!Manuela1 hat geschrieben:Hallo Skugga, das meine ich ja. Die Kosten haben wir natürlich netto in den KfA gesetzt, halt 7 % rausgerechnet. Der (Vertretungs-)Rechtspfleger war aber der Meinung, da müsse man 19 % rausrechnen und nicht nur 7 % ...
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.