Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Christina787
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#1
13.09.2016, 16:21
Hallo,
ich muss in einer Vollstreckungssache nachträglich einen Haftbefehl beantragen, der war versehentlich nicht im ZV-Auftrag mit drin.
Reicht da ein formloses Anschreiben oder muss ich da auch das ZV-Formular nehmen? Reicht es aus, wenn ich Titel und das Anschreiben des GVZ beifüge, dass der Schuldner zum Termin nicht erschienen ist?
Schon mal
Viele Grüße
Christina
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niva
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#2
13.09.2016, 16:30
Christina787 hat geschrieben:Reicht da ein formloses Anschreiben oder muss ich da auch das ZV-Formular nehmen?
einfaches Schreiben reicht. das ZV-Formular ist ja für Aufträge an den GVZ, der ist ja nicht zuständig.
Christina787 hat geschrieben:Reicht es aus, wenn ich Titel und das Anschreiben des GVZ beifüge, dass der Schuldner zum Termin nicht erschienen ist?
ja.
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