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SandraEpping
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#451
31.08.2016, 10:07
Anahid hat geschrieben:AnnaMe hat geschrieben:Wir haben das auf Büromaterial gebucht...
Ebenso.
Danke
~~~Woher soll ich wissen was ich denke, wenn ich noch nicht gelesen habe, was ich gerade schreibe?~~~
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Pitt
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#453
12.09.2016, 15:04
Nö - mir wurde erzählt, die gäbe es noch nicht.
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tiko73
#454
12.09.2016, 15:14
Auf der Seite steht ja, dass sie die im II. Quartal verschicken wollten. Deshalb dachte ich, ich frag mal.
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paralegal6
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#456
13.09.2016, 09:16
Der Termin rückt immer näher und bei uns läuft noch nichts, werde langsam hibbelig, obwohl ja angeblich dort noch nicht zugestellt werden soll
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Pitt
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#457
13.09.2016, 09:29
Man sollte sich mit dem Termin 29.09.2016 nicht verrückt machen lassen. Nach dem aktuellen Stand müssen die RAe. erst ab dem 01.01.2018 Zustellungen ins beA gegen sich gelten lassen. Die Postfächer sollen zum 29.09. seitens der BRAK zwar technisch bereitgestellt werden, es fehlt aber weiterhin an einer gesetzlichen Nutzungspflicht ab diesem Zeitpunkt. Wenn das beA wie angekündigt zum 29.09. startet, beginnt also so eine Art "Testphase" bis zum 31.12.2017, in der die RAe. freiwillig das beA nutzen können. Aus diesem Grund soll auch der EGVP-Client bis zum 01.01.2018 weiterhin zur Verfügung stehen. Nach meinem Kenntnisstand müssen RAe. in der Zeit vom 29.09. bis 31.12.2017 (pünktlicher beA-Start vorausgesetzt) nur dann eine Zustellung ins beA gegen sich gelten lassen, wenn sie empfangsbereit sind und dies auch durch entsprechender Angabe auf ihrem Briefkopf/ihrer Homepage kundgetan haben.
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Soenny
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#458
13.09.2016, 09:51
paralegal6 hat geschrieben:Der Termin rückt immer näher und bei uns läuft noch nichts, werde langsam hibbelig, obwohl ja angeblich dort noch nicht zugestellt werden soll
Hat sich RAM eigentlich schon geäußert?
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AnjaZ
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#459
13.09.2016, 10:19
Ich habe von RAM noch nichts gehört.
Gruß Anja
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suzette
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#460
13.09.2016, 11:12
Ich war letzte Woche auf einem Workshop von RA-MICRO. Dort wurde das Verfahren - sowie von Pitt drei Beiträge weiter oben beschrieben - bestätigt.
Sie wollen auch rechtzeitig eine Einbindung des beA in den bekannten E-Workflow von RA-MICRO vorbereiten, so dass das beA nicht über den Webzugang genutzt werden muss.