Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Frau_Amsel
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#1
13.06.2016, 13:58
Hallo liebe Wissenden!
Ich habe da mal wieder ein Problem und komme gerade echt nicht weiter:
Wir haben einen Versäumnisbeschluss wegen Kindesunterhalt erwirkt und daraus vollstreckt. Es wurde der Lohn des Schuldner gepfändet. Daraufhin hat der Unterhaltsschuldner Vollstreckungsabwehrklage erhoben und die Unterhaltsbeträge wurden herabgesetzt bzw. bestimmte Forderungen ( Rückstände ) ganz gestrichen, die Pfändung an sich wurde jedoch nicht aufgehoben. Wir wurden nun vom Gericht aufgefordert, unsere Pfändung zu korrigieren.
Nun meine Frage: Reicht es, wenn ich dem Drittschuldner, in diesem Fall dem Arbeitgeber, ein geändertes Forderungskonto übersende oder muss ich eine Änderung des PfüB beim Gericht hier beantragen oder gar einen neuen PfüB?
Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe!
Liebe Grüße,
Frau Amsel
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Tatjana H.
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#2
13.06.2016, 15:13
Hallo,
Ich würde sagen, du musst den PFÜB ändern. Also eienn korrigierten PFÜB hinschicken unter dem jetzigen Az.
Obwohl ich etwas stutzig bin, weil ich hatte das gleiche auch vor kurzem und da hat der AG einfach den erhöhten Freibetrag berücksichtigt und dann wars gut. Ich musste da nichts ändern....
![Kopfkratz-Smiley :kopfkratz](./images/smilies/kopfkratz.gif)
Tatjana
etwaige Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und gehören zu meinem großartigen Plan die Weltherrschaft an mich zu reißen
Es ist unmöglich jemanden etwas beizubringen, von dem er glaubt, das er es schon weiß.
Manieren machen uns zu Menschen
Ich bin der Meister meines Los.
Ich bin der Captain meiner Seel.
Flauschig? Am Ar..... Ich würde dich mit einer Schaufel bürsten ![Haue-Smilie :haue](./images/smilies/haue.gif)
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Pepples
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#3
13.06.2016, 15:18
Also eienn korrigierten PFÜB hinschicken unter dem jetzigen Az.
Erstmal kann man nicht einfach einen Pfüb ändern und warum sollte ein neuer erlassen werden, wenn die alte Pfändung doch steht.
![Keine Ahnung-Smiley :ka](./images/smilies/ka.gif)
Da verliert man ja seinen Rang.
Der DS wird unter Übersendung des Urteils/Beschluss über die Änderungen informiert. Ich würde noch ein korrigiertes Foko mitschicken.
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!" ![134](https://www.foreno.de/app.php/sam/?mode=smilie&sam_id=134)
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Frau_Amsel
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#4
13.06.2016, 15:26
Danke Tatjana und Peppels.
@ Peppels: Das war auch mein erster Gedanke, zumal der Unterhalt ja reduziert und nicht erhöht wurde ( hat zwar damit nichts zu tun, aber da dürfte es ja erst recht kein "Gemecker" geben ).
Dann werde ich das jetzt mal so machen und dann einfach mal abwarten
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
Liebe Grüße,
Frau Amsel
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Tatjana H.
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#5
13.06.2016, 16:02
@ Pepples
Wahrscheinlich hat das deshlab so einfach hingehauen
Tatjana
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