Erstmal hoffe ich, dass ich das richtige Forum erwischt habe
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Als nächstes muss ich mich für meine Unwissenheit entschuldigen. Ich muss hier für meine kranke Kollegin eine Abrechnung gegenüber der RSV machen, habe davon aber null Plan, weil ich hier die Notariatstante bin und mit sowas nie was zu tun hatte
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Ich hoffe jemand kann mir helfen.
Die RSV möchte also gerne ihr Geld von meinem Chef haben. Er war in einer Unfallsache nur außergerichtlich tätig.
Gezahlt wurden von der RSV insgesamt 282,73 € (270,73 € RA-Gebühren und 12 € für eine Akteneinsicht welche wohl direkt von der RSV an den Polizeipräsidenten überwiesen wurden).
Der Gegner hat insgesamt 796,30 € an den Chef gezahlt. Davon 162,44 € RA-Gebühren und 633,86 € Fremdgeld. Das Fremdgeld wurde an den Mandanten ausgekehrt.
Nun ist die Frage... Der Chef meint, die RSV würde die 282,73 € zuzüglich der 162,44 €, welche der Gegner gezahlt hat also 445,17 €), von ihm bekommen...
Stimmt das? Dann geht er ja leer aus oder habe ich hier einfach einen Denkfehler? Ich würde doch die Differenz aus den beiden Beträgen an die RSV zahlen? :/ Also nur 120,29 €
Hoffe mir kann einer auf die Sprünge helfen
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