![Winken :wink2](./images/smilies/winke2.gif)
Habe da mal eine Frage: Und zwar haben wir jetzt in einer Sache von der Gegenseite die Aufforderung erhalten, auf den KFB zu zahlen.
Dieser wurde uns durch das Gericht jedoch noch nicht übermittelt.
Ich hatte es zwar schon häufiger, dass dieser uns nicht übermittelt wurde, wenn wir Gläubiger waren (wg. der vollstreckbaren Ausfertigung), aber "so herum" wie jetzt habe ich es noch nicht erlebt.
Da es sich um ein ziemlich dödeliges Amtsgericht handelt, gehe ich davon aus, dass die da was verschlampt haben bzw. uns vergessen.
Wie muss ich mich jetzt verhalten? Bin ich verpflichtet, dort anzurufen und nach dem KFB zu fragen? Eigentlich möchte ich das aber nicht, weil die Gegenseite will ja eigentlich was und zwar Geld.
Ist unsere Partei verpflichtet, schon auf die Aufforderung hin zu zahlen? Sehe ich aber eigentlich nicht so, weil ich ja den KFB eigentlich erst mal prüfen möchte (gerade bei diesem Gericht
![Pfeif-Smiley :pfeif](./images/smilies/pfeif.gif)
Bin gespannt auf Eure Antworten
![Lachen :lol:](./images/smilies/icon_lol.gif)
LG und danke