mit der Beratungsgebühr hatte ich bisher noch nichts zu tun. Wir haben einen Mandanten beraten, schriftlich (per Email) festgehalten und für ihn Entwurfschreiben (sein Briefkopf) vorbereitet.
Nun soll die Sache abgerechnet werden. Was bekomme ich denn dafür? Wollte ja eigentlich eine Geschäftsgebühr abrechnen, aber das geht wohl nicht.
Bekommen wir eine 0,55 Mittelgebühr? Ab wann kann ich eine 1,0 Gebühr abrechnen (Umfang, Schwierigkeit?)
oder liegt dies noch im Bereich der Erstberatung € 190,00
Auch habe was von einer Kappungsgrenze gelesen, sollte also die 0,55 oder 1,0 Gebühr in Ansatz gebracht werden können, muss ich die Kappungsgrenze (bei Verbraucher) berücksichtigen, so dass ich doch wieder auf die € 190,00 komme? Verstehe ich das richtig.
![Lachen :lol:](./images/smilies/icon_lol.gif)
Vielen Dank für Ihre Hilfe
Hühnerhaufen