Hallo, habe hier so eine merkwürdige Sache, wo ich nicht weiterkomme. Im PKH-Beschluss steht: "Der Beklagten wird PKH rückwirkend für das gesamte Verfahren bewilligt, soweit sie sich gegen die Klage in Höhe der Inkassokosten verteidigt." Wir haben dann einen Vergütungsantrag nach einem Wert der Inkassogebühren gestellt. Jetzt erhalten wir ein Schreiben: "Inkassokosten sind als Nebenforderung für die Höhe des Gegenstandswertes nicht von Bedeutung. Eine diesbezügliche Vergütung aus der Landeskasse ist daher ausgeschlossen."
Das kann doch nicht richtig sein oder habe ich da etwas komplett falsch verstanden?
PKH Bewilligung für Nebenforderung/Vergütung ausgeschlossen?
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14671
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
Es ist zwar zutreffend, dass Nebenforderungen nicht streitwerterhöhend sind. Allerdings ist der PKH-Beschluss hier eindeutig. Wurde PKH nur für die Verteidigung gegen die Nebenforderung bewilligt, ist m.E. auch aus dem entsprechenden Wert die PKH-Vergütung festzusetzen. Andernfalls hätte der PKH-Antrag wegen nicht gegebener Erfolgschancen komplett zurückgewiesen werden müssen.
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
- 13
- NORTHERN DINO
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17711
- Registriert: 02.04.2006, 21:36
- Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
- Wohnort: Siehe Flagge
Wie Liesel.
Ob der PKH-Beschluss hier korrekt ist, bedarf keiner Prüfung. Der Wortlaut ist eindeutig und beachtlich, der RA der PKH-Partei darf auch darauf vertrauen. Stellt sich das Gericht weiter quer, dann eine rechtsmittelfähige Entscheidung erfordern und in die RM-Instanz gehen. Der Anweisungsbeamte hat den PKH-Beschluss umzusetzen und nicht dessen Richtigkeit anzuzweifeln, was ihm auch gar nicht zusteht.
Ob der PKH-Beschluss hier korrekt ist, bedarf keiner Prüfung. Der Wortlaut ist eindeutig und beachtlich, der RA der PKH-Partei darf auch darauf vertrauen. Stellt sich das Gericht weiter quer, dann eine rechtsmittelfähige Entscheidung erfordern und in die RM-Instanz gehen. Der Anweisungsbeamte hat den PKH-Beschluss umzusetzen und nicht dessen Richtigkeit anzuzweifeln, was ihm auch gar nicht zusteht.
~ Grüßle ~
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
- Kanzleihund
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1716
- Registriert: 16.01.2012, 20:55
- Beruf: Rechtsanwältin
- Software: Phantasy (DATEV)
Im Übrigen bestimmt die Partei, ob sie Zinsen, Vergütung etc. als Haupt- oder Nebenforderung geltend macht.
"Mein Leipzig lob ich mir, es ist ein klein Paris und bildet seine Leute" ("Faust, der Tragödie erster Teil")
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14671
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
Da muss ich dir leider widersprechen, KH. Vorgerichtliche Anwaltskosten (bzw. Inkassokosten) sind immer Nebenforderungen, wenn sie nicht als alleiniger Anspruch eingeklagt werden.
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
- Kanzleihund
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1716
- Registriert: 16.01.2012, 20:55
- Beruf: Rechtsanwältin
- Software: Phantasy (DATEV)
Ich habe jetzt, da derzeit Heimarbeiterin, keinen Zöller zur Hand. Ich würde zwar sagen, dass es - im Interesse der Partei - regelmäßig so ist. Ansonsten gilt Parteiwille.
"Mein Leipzig lob ich mir, es ist ein klein Paris und bildet seine Leute" ("Faust, der Tragödie erster Teil")
- 13
- NORTHERN DINO
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17711
- Registriert: 02.04.2006, 21:36
- Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
- Wohnort: Siehe Flagge
Bitte den weiteren Verlauf mitteilen.
~ Grüßle ~
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14671
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
Unfassbar. Aber mich wundert langsam fast nichts mehr.
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)