Gegenstandswert bei Antrag auf Gewährung von Insolvenzgeld
Könnt Ihr mir bitte sagen, wie hoch der Gegenstandswert ist, wenn die Grundlage einer Beauftragung ein Antrag auf Gewährung von Insolvenzgeld war. Die Agentur für Arbeit lehnte den Bescheid ab, dagegen wurde Widerspruch eingelegt.
Insolvenzgeld wird doch in voller Höhe des Arbeitsentgeltes gezahlt, oder? Meiner Meinung nach dürften hier drei mal dieses Insolvenzgeld als GW zugrunde gelegt werden.
"Das Insolvenzgeld wird für einen Zeitraum von maximal drei Monaten gezahlt. Dieser Zeitraum umfasst grundsätzlich die drei Monate vor dem Eröffnungs- oder Abweisungsbeschluss des Insolvenzgerichtes. Sollte das Arbeitsverhältnis vor diesem Tag beendet worden sein (z. B. durch schriftliche Kündigung nach § 623 BGB oder durch Aufhebungsvertrag), werden die letzten drei Monate des Arbeitsverhältnisses ersetzt."
"Das Insolvenzgeld wird für einen Zeitraum von maximal drei Monaten gezahlt. Dieser Zeitraum umfasst grundsätzlich die drei Monate vor dem Eröffnungs- oder Abweisungsbeschluss des Insolvenzgerichtes. Sollte das Arbeitsverhältnis vor diesem Tag beendet worden sein (z. B. durch schriftliche Kündigung nach § 623 BGB oder durch Aufhebungsvertrag), werden die letzten drei Monate des Arbeitsverhältnisses ersetzt."
aha. super. also nehm ich das aktuelle einkommen des mandanten oder das einkommen, dass er verdient hätte, in der zeit, als er insolvenzgeld beantragt hat und dann mal 3 Monate?
Wenn der Anspruch auf Insolvenzgeld an sich geltend gemacht wird beim Amt, dann sage ich ja... Es sei denn, es gab einen endgültigen Bescheid über die Gewährung!?
einen bescheid gibt es ("der antrag auf gewährung von insolvenzgeld kann nicht entsprochen werden"). ich nehme mal an, dass ich das arbeitseinkommen nehmen muss von den 3 monaten, bevor wir den antrag gestellt haben.
Ja, dahin würde ich auch tendieren - aber ich würde gerne noch auf eine andere Meinung warten..
- Kellerkind
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Ich würde den Betrag nehmen, in dessen Höhe das Insolvenzgeld beantragt wurde.
Gruß Steffi
Gruß Steffi
Den gabs ja eben nicht - da liegt ja das Problem - Der Widerspruch richtete sich ja gegen den ablehnenden Bescheid. Somit gibt es kein festes Insolvenzgeld, an dem man sich orierentieren kann.
also ich schließe mich stines meinung an. würde 3 x insolvenzgeld als gegenstandswert nehmen.
Danke Janin... Ich gehe einfach davon aus, dass die Zahlung im Allgemeinen hier streitig ist. Da man schlecht einen Jahresbetrag nehmen kann, da dieser in der Höhe ja überhaupt nicht gezahlt wird, komme ich auf die 3 Monate (nur noch mal zur Erläuterung) .... Fraglich nur noch, wie genau sich das Insolvenzgeld berechnet. Ist das das Nettomonatsgehalt?