Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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#11
25.11.2015, 17:39
Ich sehe das wie Anahid.
Wir haben auch gerade ein ähnliches Verfahren laufen und haben im Kostenfestsetzungsverfahren die jeweilige Erhöhung mit reingenommen und zugesprochen bekommen.
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Liebe Grüße
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#14
25.11.2015, 17:53
Beschlussanfechtung
Liebe Grüße
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#17
25.11.2015, 18:28
Ups, lesen soll angeblich helfen
Bei Geldforderungen der WEG gegen einen Eigentümer keine Erhöhung. Die WEG ist als Gemeinschaft Antragstellerin im Mahnverfahren.
Suche nachher was dazu.
Liebe Grüße
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Laska
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#18
25.11.2015, 19:36
Soenny, ich habe evtl. was dazu gefunden >> BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05
Ich habe mir den Inhalt jedoch noch nicht durchgelesen... dort sollte etwas zur Rechtsfähigkeit der WEG stehen.
Liebe Grüße
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Maddien
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#19
25.11.2015, 20:02
Das ist hier gar nicht die Frage, Laska.
läuft...
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Laska
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#20
25.11.2015, 20:39
Ok, hier steht noch einiges darüber:
https://www.iww.de/rvgprof/archiv/koste ... weg-f22109
Gebührenerhöhung nicht erstattungsfähig
Nicht erstattungsfähig ist die Gebührenerhöhung in folgenden Fällen:
Geltendmachung von Wohngeldansprüchen: Der BGH rechnet die Verfolgung von gemeinschaftlichen Beitrags- oder Schadenersatzansprüchen der gemeinschaftlichen Eigentumsverwaltung zu. Anspruchsinhaber ist daher der teilrechtsfähige Verband. Aus erstattungsrechtlicher Sicht hat der Anwalt nur einen Auftraggeber und kann die Gebührenerhöhung nicht gegenüber dem Gegner geltend machen.
Ausgangspunkt bzw. "Verursacher" ist der von mir oben genannte Beschluss.
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Liebe Grüße
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