Verzugszinsen bei Neubeginn der Verjährung
- Anahid
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Naja, ich würd trotzdem die Zinsen ab 2009 nehmen, so wie Alegria das vorgeschlagen hat. Zinsen ist ja nur ein Nebenanspruch. Wenn der z.T. abgewiesen wird, löst das keine Kostenhaftung aus. Also von daher soll sich doch der Schuldner erst einmal auf Verjährung berufen.Klappstuhl hat geschrieben:Ich habe gerade noch einmal nachgeguckt, es ging immer nur um "die Forderung", also sind die Zinsen wohl ausgenommen. Insgesamt sind das vier offene Positionen, die in den Mahnbescheid sollen; davon zwei aus 2014, zwei aus 2015 und eben die aus 2012. Deshalb ist es durchaus möglich, dass zumindest Teilwiderspruch eingelegt und sich auf die Verjährung berufen wird.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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für eure Hilfe
Er hat mir dann sogar noch auf ein Urteil herausgesucht (ich meine, es war das LG Fulda), bei dem es um die Verjährung von Verzugszinsen ging und diese wurden dort auch ab Entstehung gerechnet. Aber mal schauen, was der Schuldner und dann ggf. das Gericht daraus macht.
Das hat mein Chef auch gesagt und es soll schließlich das Maximum an Geld herausgeholt werdenAnahid hat geschrieben: Naja, ich würd trotzdem die Zinsen ab 2009 nehmen, so wie Alegria das vorgeschlagen hat. Zinsen ist ja nur ein Nebenanspruch. Wenn der z.T. abgewiesen wird, löst das keine Kostenhaftung aus. Also von daher soll sich doch der Schuldner erst einmal auf Verjährung berufen.
Er hat mir dann sogar noch auf ein Urteil herausgesucht (ich meine, es war das LG Fulda), bei dem es um die Verjährung von Verzugszinsen ging und diese wurden dort auch ab Entstehung gerechnet. Aber mal schauen, was der Schuldner und dann ggf. das Gericht daraus macht.