ich habe soeben über den GV die beantragten Drittauskünfte erhalten, weil die Schuldner zur Abgabe der VA nicht erschienen sind. Dort sind Arbeitgeber und Bankverbindungen aufgeführt, die ich gern pfänden würde.
Da sich die ZV-Unterlagen derzeit noch beim Gericht zwecks Erlass eines Haftbefehls befinden, kann ich den Pfüb noch nicht beantragen. Ich meine mich zu erinnern, dass man den Pfüb aber zeitnah beantragen sollte, liege ich da richtig. Und falls ja, gibt es da vorgeschriebene Fristen? Ich weiß ja nicht, wann der Haftbefehl erlassen wird und gehe auch mal davon aus, dass dieser dann direkt an den GV geht und der die Verhaftung zwecks Abnahme der VA erstmal durchführen wird. Es kann also noch ewig dauern, bis ich die Titel wieder hier habe.
Wie würdet Ihr jetzt taktisch am besten vorgehen?
Dank schonmal für Eure Unterstützung
![Winken :wink1](./images/smilies/winke1.gif)