Hallo,
bin mir gerade bei einer Abrechnung unsicher. Sachverhalt ist folgender:
Mandanten haben selbst VB gegen Bank erwirkt, wir sollten nur vollstrecken. Im Verlauf der Vollstreckung an RA der Bank Widerspruch eingelegt gegen den MB (der angeblich schon mal eingelegt wurde, aber nicht in den Gerichtsakten war). Jetzt hat das Gericht durch Urteil entschieden, dass der Widerspruch verworfen wird, die weiteren Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin (also Bank).
Wie stelle ich jetzt den KFA? Dachte an
1,3 VG
0,3 Erhöhung da 2 Mandanten
PTP
Ust
Gesamt
Liege ich damit richtig?
kurze Abrechnungsfrage
- Anahid
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Da der Mandant ja selbst den MB und VB beantragt hat, dürfte eine VG für das Mahnverfahren ja nicht im VB festgesetzt worden sein. Dann stimmt Deine Abrechnung.
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- Laska
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Hallo,
du hast geschrieben, dass durch Urteil entschieden wurde... war zuvor das schriftliche Verfahren gem. § 495a ZPO angeordnet? Dann erhälst du nämlich noch die volle Terminsgebühr.
du hast geschrieben, dass durch Urteil entschieden wurde... war zuvor das schriftliche Verfahren gem. § 495a ZPO angeordnet? Dann erhälst du nämlich noch die volle Terminsgebühr.
Liebe Grüße