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karinaannika
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#93
02.09.2015, 16:02
die Basis-Karte reicht auch aus, wenn man das beA wirklich nur zum Empfangen benutzt. Mehr ist ja zum 01.01. noch nicht Pflicht. Bei uns sind wir allerdings der Meinung "wenn schon denn schon"
Das mit der Basis-Karte hab ich hierher:
http://anwaltssoftware-blog.de/2015/08/ ... strierung/
unter der Überschrift "Ausgabe der beA Karte..."
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tiko73
#94
02.09.2015, 16:09
Nein, ab 01.01. muss auch an die bereits teilnehmenden Gerichte übers beA versandt werden, so wie ich das verstanden habe.
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Maddien
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#95
02.09.2015, 16:11
@tiko:
"Ab dem 01.01.2016 kann das beA zum Versand genutzt werden und
muss ab diesem Zeitpunkt auch auf evtl. eingehende Nachrichten überwacht werden."
läuft...
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karinaannika
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Nadaa
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#97
02.09.2015, 16:33
Ok, jetzt habe ich doch noch eine Frage... Auf dieser Seite
https://bea.bnotk.de/registrierungsproz ... gebot.html gibt es 2 Kartenlesegeräte zu bestellen. Sind das die einzigen, die akzeptiert werden? Oder gibt es noch eine andere Liste, die ich noch nicht gefunden habe?
LG
Starr mich nicht so an, ich bin auch nur eine Signatur
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Maddien
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#99
02.09.2015, 16:57
Ah super,
danke dir.
Cheffe wird sich freuen, eins davon haben wir
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Muschel
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#100
03.09.2015, 10:31
Ich habe nochmal kurz eine Frage zum Mitarbeiterzertifikat. Bräuchte ich ja, um auch Post sichten etc. zu können.
Wie sieht es jetzt aber aus wenn mir der RA (wovon ich ausgehe) die Signaturkarte gibt (PIN ebenso), so dass ich gleich von meinem PC aus in das beA gucken kann? Braucht man dann das Zertifikat noch?
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.)