Hallo,
1. Herzlich willkommen hier,
2. es gibt keine blöden Fragen,
3. Ja, das geht und zwar so: Durch euren Widerspruch wird die Gegenseite den Anspruch zu begründen haben. Erstmal weitere GK zahlen, dann wird das Verfahren abgegeben, dann kommt die Aufforderung zur Anspruchsbegründung (an den Antragsteller). Tut er das nicht, könnt auch ihr die weiteren GK zahlen, dann wird das Verfahren ans streitige Gericht abgegeben, die Gegenseite wird aufgegeben, den Anspruch zu begründen. Ihr werdet eure Argumente vortragen....Am Ende gibts (meistens) ein Urteil mit einer Kostengrundentscheidung. Wenn die da ist, machst du den Kfa (ganz normal mit allem, was angefallen ist).
LG
![Winken ;)](./images/smilies/icon_wink.gif)