Hallo Forum, ich mache da mal nen neuen thread wegen inso + co auf:
nachdem mir gestern ein mandant freudestrahlend berichtet hat, daß es eine möglichkeit geben würde, das inso-verfahren zeitlich erheblich abzukürzen, wenn er nach frankreich geht, habe ich mal recherchiert und bin fündig geworden:
http://www.schuldenade.com/insofdienst.htm
Für die professionellen Schuldners hier im Saarland - 15 Min. Fahrzeit bis "jenseits des Tales" wäre das eine echte Alternative.
Insolvenzverfahren, kurze Frist für Restschuldbefreiung ??
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Naja - da würden mich Referenzen doch mal interessieren.
Abgesehen davon wüßte ich mal gerne, ob es tatsächlich so ist, daß ein französisches Insoverfahren dazu führt, das deutsche Recht zu umgehen. Hast du da nähere Erkenntnisse ?
Hört sich nämlich für mich nicht ganz sauber an...
Btw: Du schreibst "hier im Saarland" - woher kommst du denn ? Bin schließlich auch Saarländer, wenn ich auch im "Exil" an der Mosel wohne Kannst ja per PN antworten, damit der Thread nicht OT geht.
Abgesehen davon wüßte ich mal gerne, ob es tatsächlich so ist, daß ein französisches Insoverfahren dazu führt, das deutsche Recht zu umgehen. Hast du da nähere Erkenntnisse ?
Hört sich nämlich für mich nicht ganz sauber an...
Btw: Du schreibst "hier im Saarland" - woher kommst du denn ? Bin schließlich auch Saarländer, wenn ich auch im "Exil" an der Mosel wohne Kannst ja per PN antworten, damit der Thread nicht OT geht.
- happykitcat
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Ich glaube auch, dass das dann eher etwas fragwürdig ist und nicht in Deutschland anerkannt wird.
Schließlich sagt die InsO eindeutig aus, dass das Insolvenzverfahren ausschließlich bei dem Amtsgericht anhängig ist, in dessen Bezirk der Antragsteller (Schuldner) seine allgemeinen Wohnsitz hat.
Schließlich sagt die InsO eindeutig aus, dass das Insolvenzverfahren ausschließlich bei dem Amtsgericht anhängig ist, in dessen Bezirk der Antragsteller (Schuldner) seine allgemeinen Wohnsitz hat.
schau immer nach vorne, nie zurück
Die Berliner Luft [url]http://wetter.media2000.info[/url]
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Ich frage mich eher, wie ein französischer Restschuldbefreiungs-Beschluß Rechtswirkung in Deutschland entfalten soll.
Möglich, daß das geht aufgrund irgendwelchen EU-Rechts - ich hätte aber auch noch nichts davon gehört.
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- happykitcat
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Der nächste Punkt den man prüfen müsste, vielleicht muss man dann ja seinen Wohnsitz über einen längeren Zeitpunkt nach der Restschuldbefreiung noch in Frankreich halten.
Oder wie Du bereits sagtest, aufgrund irgendwelchen EU-Rechts.
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Das Zauberwort heißt wohl EU-Insolvenz
siehe auch
http://www.special-item.de/
und fast unzählige andere.....
Natürlich hört und liest sich das nicht sauber an, aber war das bei der englischen Ltd anfangs nicht genauso?? Und was war und ist mit dem tschechischen Lappen? (übersetzt: in Tschechien erlangte Fahrerlaubnis ) Das mit der Inso ist m.E. genauso unausgegoren wie dem RVG, viele Jahre lag doch die Inso "in der Schublade" bis die Voraussetzungen geschaffen waren, sie zu vollziehen. Zuvor hier noch schnell das EV-Verfahren auf die Rücken der GV abgewälzt, weil die ja doch so wenig zu tun haben; da noch schnell ein Amtsgericht zu- und ausschließlich als Insolvenzgericht aufgemacht; beim RVG, ich will das nicht weiter auswalzen, zB nicht eindeutig geklärt, was mit der Aufrechnunge der außergerichtlichen Gebühr auf die Verfahrensgebühr passiert, wenn der Prozess - mal wieder - verloren gegangen ist, mit allen Folgeerscheinungen, bla bla bla
Ich sags ja ungern: seit meinem 16. Lebensjahr habe ich mit diesem Beruf zu tun, ich kenne das Mahnverfahren noch aus der Zeit, als es Zahlungsbefehl und Vollstreckungsbefehl hieß.... Da haben sich nur die Namen geändert und die Lauf- bzw. Bearbeitungszeiten geändert, sonst nicht viel. Beschleunigungsnovelle ZPO, das ich nicht lache!
Stop: war das nicht ein Thread in Sachen Insolvenz, jetzt habe ich mich aber ganz schön verfahren. Sorry Andreas, vielleicht kannste das ja irgendwo anders reinfriemeln oder löschen, "ich stelle anheim"
ansonsten haste noch eine PN von mir.
Gruß Gerhard, der für heute die Schnauze mal wieder voll hat und in den Feierabend dümpelt.
siehe auch
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Natürlich hört und liest sich das nicht sauber an, aber war das bei der englischen Ltd anfangs nicht genauso?? Und was war und ist mit dem tschechischen Lappen? (übersetzt: in Tschechien erlangte Fahrerlaubnis ) Das mit der Inso ist m.E. genauso unausgegoren wie dem RVG, viele Jahre lag doch die Inso "in der Schublade" bis die Voraussetzungen geschaffen waren, sie zu vollziehen. Zuvor hier noch schnell das EV-Verfahren auf die Rücken der GV abgewälzt, weil die ja doch so wenig zu tun haben; da noch schnell ein Amtsgericht zu- und ausschließlich als Insolvenzgericht aufgemacht; beim RVG, ich will das nicht weiter auswalzen, zB nicht eindeutig geklärt, was mit der Aufrechnunge der außergerichtlichen Gebühr auf die Verfahrensgebühr passiert, wenn der Prozess - mal wieder - verloren gegangen ist, mit allen Folgeerscheinungen, bla bla bla
Ich sags ja ungern: seit meinem 16. Lebensjahr habe ich mit diesem Beruf zu tun, ich kenne das Mahnverfahren noch aus der Zeit, als es Zahlungsbefehl und Vollstreckungsbefehl hieß.... Da haben sich nur die Namen geändert und die Lauf- bzw. Bearbeitungszeiten geändert, sonst nicht viel. Beschleunigungsnovelle ZPO, das ich nicht lache!
Stop: war das nicht ein Thread in Sachen Insolvenz, jetzt habe ich mich aber ganz schön verfahren. Sorry Andreas, vielleicht kannste das ja irgendwo anders reinfriemeln oder löschen, "ich stelle anheim"
ansonsten haste noch eine PN von mir.
Gruß Gerhard, der für heute die Schnauze mal wieder voll hat und in den Feierabend dümpelt.
Dann wünsch ich mal einen angenehmen Feierabend und schließe mich deinen Ausführungen kurz und bündig an.
Insbesondere das RVG hat die Welt m.M.n. nicht gebraucht. Aber irgendwie kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, daß manche wohl eine Existenzberechtigung zeigen müssen.
Insbesondere das RVG hat die Welt m.M.n. nicht gebraucht. Aber irgendwie kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, daß manche wohl eine Existenzberechtigung zeigen müssen.
Hallöchen,
mit dem Thema habe ich mich auch noch nicht so befasst. Aber von einigen Dozenten in Seminaren habe ich auch gehört, dass Restschuldbefreiung in Frankreich schneller ginge, nämlich in 3 Jahren.
Voraussetzungen:
Wohnsitz seit mindestens einem Jahr
Mindestens eine französische Forderung
Soweit noch aus meiner Erinnerung.
Gruß
Sabine
mit dem Thema habe ich mich auch noch nicht so befasst. Aber von einigen Dozenten in Seminaren habe ich auch gehört, dass Restschuldbefreiung in Frankreich schneller ginge, nämlich in 3 Jahren.
Voraussetzungen:
Wohnsitz seit mindestens einem Jahr
Mindestens eine französische Forderung
Soweit noch aus meiner Erinnerung.
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Also muss man dann immer jemanden finden, der einem eine Forderung aus Frankreich besorgt.
Dann kann man ja doch gleich in Deutschland bleiben. Und wenn ich dann noch seit einem Jahr mindestens einen Wohnsitz dort haben muss, dann dauert das Ganze ja auch schon mindestens 4 Jahre. Dann kann ich ja auch gleich mit dem Verfahren in Deutschland bleiben, die zwei Jahre kann man dann auch noch warten oder (?)
Sonnige Grüße aus Berlin
Dann kann man ja doch gleich in Deutschland bleiben. Und wenn ich dann noch seit einem Jahr mindestens einen Wohnsitz dort haben muss, dann dauert das Ganze ja auch schon mindestens 4 Jahre. Dann kann ich ja auch gleich mit dem Verfahren in Deutschland bleiben, die zwei Jahre kann man dann auch noch warten oder (?)
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