Auslagen buchen aus ZV-Maßnahmen gegen Mdt.
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..genau so haben wir das bislang auch immer gemacht. Die Kosten buchen wir auf Auslagen und werden evtl. abgeschrieben.
Wahrscheinlich haben wir einfach mal wieder zuviel gedacht
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- Pepsi
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jo ich denke das ist richtig.. es sind aber insofern durchlaufende Posten, weil sie euch ja erstattet werden und im Prinzip seid ihr ja euer eigener Mandant, weil ihr ja euch selbst vertretet, ihr bekommt ja auch Gebühren für die ZV..
- Curry
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Das stimmt natürlich auch wieder. Ich hab das Konto gar nicht, ich werd mir dann wohl Gedanken drüber machen, wenn es mal soweit ist.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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Ich habe beim Lexware ein separates Konto für sonstige Ausgaben dafür. Auf dieses Konto buche ich dann zum Beispiel die Ausgaben für den Gerichtsvollzieher bei der Vollstreckung eigener Angelegenheiten oder zum Beispiel Gerichtskosten für einen Mahnbescheid gegenüber dem Mandanten buche. Wenn die Forderung dann gezahlt wird, kommt eine Gegenbuchung auf diese Konto und die Sache ist aus der Welt. Wenn nicht, schmälert das Konto mit den Ausgaben den Gesamtgewinn in der Bilanz.
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In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
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Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
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- Curry
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Na 1600 Auslagen. Ist in RA-Micro in der FiBu II wohl auch nicht vorgesehen. In Lexware hab ich das auch nicht.
Curry
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- Curry
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Also die 1600 ist bei mir z.B. "Verbindlichkeiten aus Lieferungen"
Curry
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