Und zwar ist es so: Der Mandant hat festgestellt, dass er Rechtsschutz hat und dies uns heute mitgeteilt.
Die PKH-Gebühren sind auch schon überwiesen worden an uns. Nun habe ich festgestellt, peinlicher Anfängerfehler
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)
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Und ums noch peinlicher zu machen, das ist echt dämlich..... -.- hab ich die Mwst vergessen bei der PKH.
Also meine Frage, kann ich die weiteren Fahrtkosten und Abwesenheitsgelder in der Rechnung an den Mandanten abrechnen, die er dann der Rechtschutz gibt oder geht das nicht ? Oder gibt es noch die Möglichkeit, dass man den PKH-Abrechnungsantrag nochmals berichtigt, da wir ja sonst mehr hätten bekommen müssen?
Vielen Dank schon mal. Ich geh mich jetzt in die Ecke stellen und schämen....