Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
-
Nadine84
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 37
- Registriert: 18.01.2008, 10:57
- Beruf: ReFa
- Software: AnNoText
#1
12.03.2015, 16:16
Hallo zusammen,
ich stehe gerade völligst auf dem Schlauch.
Ich habe hier ein Urteil, in der die Gegenseite verurteilt wird, verschiedene Gegenstände aus Nebengebäuden und der Terrasse des Anwesens etc. zu entfernen.
Meine Frage ist, ob ich einen ganz normalen Räumungsauftrag mache und dem GVZ spezifisch rein schreibe (wie im Urteil), was entfernt werden soll?
Habt Ihr eine Idee?
Gruß Nadine
-
H.Stummeyer
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 635
- Registriert: 11.08.2006, 17:16
- Beruf: Obergerichtsvollzieher
- Wohnort: Niedersachsen
#2
12.03.2015, 16:53
Wie lautet denn der genaue Tenor des Urteils?
Evtl. kommt ein Räumungsauftrag nicht in Frage. Klingt eher nach vertretbarer bzw. unvertretbarer Handlung. Da kann der Gerichtsvollzieher jedoch nicht vollstrecken.
-
Nadine84
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 37
- Registriert: 18.01.2008, 10:57
- Beruf: ReFa
- Software: AnNoText
#3
19.03.2015, 16:39
Hallo der Tenor lautet:
Der Beklagte wird verurteilt, die von dem Beklagten in dem Raum ... gelagerten Gegenstände ...zu entfernen.
und
Der Beklagte wird verurteilt, die von dem Beklagten auf der Terrasse seiner im EG des Anwesens ... gelegenen Wohnung unter Planen gelagerten ... zu entfernen.
-
H.Stummeyer
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 635
- Registriert: 11.08.2006, 17:16
- Beruf: Obergerichtsvollzieher
- Wohnort: Niedersachsen
#4
20.03.2015, 08:51
Klingt nicht nach Räumung.
-
Nadine84
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 37
- Registriert: 18.01.2008, 10:57
- Beruf: ReFa
- Software: AnNoText
#5
20.03.2015, 11:31
Ja nach einigen Recherchen glaube ich das auch.
Vielen Dank.