Hier eine Haftungsfrage: Wer haftet, wenn eine Kündigung an Mieter zur zeitnahen Zustellung under Verweis eines Fristablaufs an die Verteilerstelle für GV-Aufträge gegeben wird und sich dann nach zwei Wochen bei Nachfrage herausstellt, dass der zuständige GV krank ist und daher die Zustellung nicht vorgenommen wurde. Hier kann ja erheblicher Schaden entstehen, wenn es sich z.B. um einen Mieter handelt, der keine Miete zahlt.
Wir wissen ja alle, dass die Gerichtsvollzieher seit langem erheblich überlastet sind, aber wie kann man sowas trotzdem vermeiden? Ich bitte um Tipps.
Kündigung durch Gerichtsvollzieher verspätet zugestellt
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14671
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
Bei einer Fristsache hätte ich den zuständigen GV ermittelt und vorher mit ihm die Vorgehensweise abgeklärt. In sochen Sachen über die GV-Verteilerstelle zu gehen, halte ich für sehr riskant.
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
- skugga
- Teilzeittrollin
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2992
- Registriert: 04.04.2006, 22:32
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Jepp, durchaus.
Bei solch heiklen Fristsachen sollte es aber schon möglich sein, innerhalb der Sprechzeiten beim GV nachzufragen...Cindi hat geschrieben:Leider ist nicht jeder GV außerhalb der Sprechzeiten tel. erreichbar.
Ansonsten wie Liesel.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
-
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 5171
- Registriert: 15.05.2009, 09:36
- Beruf: Refa nunmehr: öffentl. Dienst
- Wohnort: Bayern
Zustimm Liesel!Liesel hat geschrieben:Bei einer Fristsache hätte ich den zuständigen GV ermittelt und vorher mit ihm die Vorgehensweise abgeklärt. In sochen Sachen über die GV-Verteilerstelle zu gehen, halte ich für sehr riskant.
Wir müssen auch ständig Mietverhältnisse kündigen. Teilweise machen wir das mit Einschreiben. Ich habe aber auch schon mal eine Kündigung persönlich in den Briefkasten des Mieters eingeworfen.
Über die GV-Verteilerstelle wäre mir das viel zu riskant.
Liebe Grüße Sonnenkind
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14671
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
Er ist erkrankt. Wie willst du ihn dafür haftbar machen?
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14671
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
Vergiss es. Das habt ihr selbst verkackt.
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)