Hallo,
habe folgendes Problem: Zu einer Urkunde sollen verschiedene Sachen in der BU vorgelegt werden (Geb. -Ur., Sterbe-Ur., Verf. von Todes wegen...)
Diese Anlagen sollen aber nicht mit der Urkunde verbunden werden! Sie sollen nur mit eingereicht werden.
Kann mir jemand sagen, wie ich es in der Urkunde formulieren muss, damit ich diese Sachen lose mit der Urkunde bei GBA einreichen kann!?
Formulierung zu Anlagen in Urkunde
Schreib doch einfach: Der Notar weist darauf hin, dass es zur Durchführung der Urkunde folgender Urkunden bedarf: (.....). Der Verkäufer (Erbe oder keine Ahnung wer) übergibt dem Notar die genannten Urkunden.
Das klingt ja schon mal ganz gut! Und an sich auch einfach, habe nur Bedenken, ob mein Chef das so durchgehen lässt...Er will das immer sehr genau haben...
Kann man evtl. auch die Anlagen einzeln in der Urkunde an den entsprechenden Stellen aufführen (ohne das der Rpflg. eine Verbindung mit der Urkunde verlangen kann!?)
Kann man evtl. auch die Anlagen einzeln in der Urkunde an den entsprechenden Stellen aufführen (ohne das der Rpflg. eine Verbindung mit der Urkunde verlangen kann!?)
Zum Erbbaurechtsvertrag: Ein Eintritt durch den Erwerber muss noch gesondert formuliert werden:
Den Vertragsschließenden ist der Inhalt des Erbbaurechtsvertrages vom
..... bekannt. Sie haben vor der heutigen Beurkundung eine (begl.) Kopie erhalten. Der Inhalt ist bekannt. Auf ein nochmaliges Verlesen und auf die Beifügung des Erbbaurechtsvertrages an diese Urkunde wird allseits verzichtet.
Wie gesagt, ein Eintritt durch den Erwerberhat noch zu erfolgen.
Die gleiche Formulierung gilt für die letztwillige Verfügung.
Bzgl. der Urikunden des Standesamtes würde ich so verfahren, wie Kordu beschrieben.
Den Vertragsschließenden ist der Inhalt des Erbbaurechtsvertrages vom
..... bekannt. Sie haben vor der heutigen Beurkundung eine (begl.) Kopie erhalten. Der Inhalt ist bekannt. Auf ein nochmaliges Verlesen und auf die Beifügung des Erbbaurechtsvertrages an diese Urkunde wird allseits verzichtet.
Wie gesagt, ein Eintritt durch den Erwerberhat noch zu erfolgen.
Die gleiche Formulierung gilt für die letztwillige Verfügung.
Bzgl. der Urikunden des Standesamtes würde ich so verfahren, wie Kordu beschrieben.
- Lena
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2535
- Registriert: 08.09.2005, 13:27
- Beruf: NoFaRe & Prädi mit Leib & Seele
- Software: ProNotar
Bzgl. der Verfügung von Todes wegen müsstest du m.E. Jupps Variante nehmen, weil es eine Bezugnahme/Verweisung auf die Urkunden darstellt und diese ja Grundlage für den Vertrag sind. Bei den Standesamtsurkunden etc. reicht das aus, was Kordu geschrieben hat!
Liebe Grüße
Lena
******************************************
Man muss mich nicht mögen, kennen reicht
Lena
******************************************
Man muss mich nicht mögen, kennen reicht
Anlagen, die der Urkunde nicht beigefügt werden, sind auch nicht in der Urkunde zu nennen.
Der Hinweis von Kordu is jedoch o.k., damit die Beteiligten wissen, was sie zum Vollzug noch beizubringen haben.
Der Hinweis von Kordu is jedoch o.k., damit die Beteiligten wissen, was sie zum Vollzug noch beizubringen haben.