PKH-Raten der Gegenseite Festsetzung in Antrag gem. § 126
- Liesel
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Hm...das wären dann 20 Raten. Wäre bei II. Instanzen möglich. Da die Zahlungen zuerst auf die GK verbucht werden, könnte das schon hinkommen. Dies müßte sich aus der GK-Abrechnung ergeben.
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Wir haben keine Gerichtskostenabrechnung erhalten. Irgendwie stehe ich wohl auf dem Schlauch. Ist damit gemeint, dass z. B. für die II. Instanz Gerichtskosten angefallen sind, die unser Mandant noch tragen müsste, das Gericht aber die gezahlten PKH-Raten des Gegners auf diese verrechnet hat?
- Liesel
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Davon gehe ich aus.
Fordere doch mal die GK-Abrechnung an.
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Dann verstehe ich es nicht.
Es kann definitiv nicht mehr festgesetzt werden, als komplett an Wahlanwaltsgebühren entstanden ist - zuzügl. eventuell geleisteter Zahlungen der Gegenseite auf GK.
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