Anrechnung Geschäftsgebühr im selbst. Beweisverfahren
- Soenny
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Hab da mal ne Frage: wird die Geschäftsgebühr im selbständigen Beweisverfahren jetzt auf die Verfahrensgebühr angerechnet, bzw. die Verfahrensgebühr auf die Geschäftsgebühr oder nicht?
Die GG wird immer auf die nachfolgende Verfahrensgebühr angerechnet gem. Vorb. 3 VV RVG.
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Löwin hat´s auf den Punkt gebracht.
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Danke und Sorry für die miese Frage! Aber hatte ich doch richtig gemacht. Es gibt hier jemanden der meinte: Nein, bloß nicht, ist doch ein selbständiges Beweisverfahren, da wird doch nichts angerechnet.
Deshalb war ich etwas verwirrt und habe mal lieber gefragt.
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Na, na, lasse Dich bloß nicht erwischen...Pepsi hat geschrieben:tja.. auch ein Mann :twisted:
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