Fragen zum Umgang mit EGVP
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Wie oben schon geschrieben funktioniert das hier in Berlin bisher super. Den Posteingang dort nutzen wir allerdings noch nicht. In NRW versenden wir jetzt auch per EGVP die Schriftsätze.
- Soenny
- Administratorin
- ...ist hier unabkömmlich !
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Probleme habe ich auch bei Abruf von Nachrichten, allerdings erst seit dem letzten Java-Update. Die EGVP Hotline meinte dann, daß sie daran arbeiten und EGVP eigentlich mit der neuen Java-Version nicht vernünftig arbeiten kann, ich soll froh sein, daß es überhaupt geht. Das sind doch immer die besten Auskünfte finde ich
Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
- 148
- Kennt alle Akten auswendig
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ich hab diese Probleme auch erst seit dem letzten Update .. entweder es kommt eine Meldung "keine Nachrichten für dieses Gericht vorhanden" oder ähnliches ... meist sind die Nachrichten auch nicht aufgeführt. Wenn ich dann bei EGVP Support anrufe und nachfrage, kommt die Antwort, dass sie mich zurück rufen .. bis jetzt hat sich aber noch nie einer gemeldet.
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- Foren-Praktikant(in)
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Unser Anwaltsprogramm-Support sagt, man soll am besten die Java Version nehmen, die man auf der Download-Seite von http://www.egvp.de" target="blank findet. Dann keine automatischen Java Updates mehr installieren. Vielleicht hilft das weiter? LG Karina-Annika
- Birne
- Absoluter Workaholic
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Der Fred ist zwar schon ein Jahr alt, aber ich werf mal meine Frage zum EGVP hier mit rein, vielleicht kann mir einer kurz behilflich sein:
Wir wollen einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung per EGVP nebst Anlagen versenden. Zwei von den Anlagen sind eidesstattliche Versicherungen! Wäre es hier besser, den Antrag nebst den Originalen der eV´s an das Gericht zu versenden oder reicht das auch per EGVP aus? Bei EGVP würden die eidesstattlichen Versicherungen dann ja nur lediglich in Kopie vorliegen.
Wir wollen einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung per EGVP nebst Anlagen versenden. Zwei von den Anlagen sind eidesstattliche Versicherungen! Wäre es hier besser, den Antrag nebst den Originalen der eV´s an das Gericht zu versenden oder reicht das auch per EGVP aus? Bei EGVP würden die eidesstattlichen Versicherungen dann ja nur lediglich in Kopie vorliegen.
Du musst nicht verrückt sein, um hier zu arbeiten. Wir bringen dir das bei.
- Mami1504
- Foren-Azubi(ene)
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Hallo an Alle,
ich bin Neuling im Umgang mit dem EGVP. Daher habe ich eine kurze Frage.
1. Ich lade mir auf egvp.de das Programm runter.
Meine Frage ist, ob das EGVP auf für das signieren von Schriftsätzen zuständig ist? Ich kenne das von früher wo ich beim Notar gearbeitet habe, da gab es noch das XNotar und SigNotar. Und wie schaut es jetzt bei den RA-Sachen aus? Welches Programm ist für das Signieren zuständig?
Die tollen beA-Karten mit Signatur habe ich bereits.
danke
ich bin Neuling im Umgang mit dem EGVP. Daher habe ich eine kurze Frage.
1. Ich lade mir auf egvp.de das Programm runter.
Meine Frage ist, ob das EGVP auf für das signieren von Schriftsätzen zuständig ist? Ich kenne das von früher wo ich beim Notar gearbeitet habe, da gab es noch das XNotar und SigNotar. Und wie schaut es jetzt bei den RA-Sachen aus? Welches Programm ist für das Signieren zuständig?
Die tollen beA-Karten mit Signatur habe ich bereits.
danke
Du kannst die Nachrichten, wenn sie im EGVP-Postausgang sind, dort signieren. Da gibt es oben in der Leiste einen Button, der auch nur aktiviert ist, wenn sich dort Nachrichten befinden.