Hallo Ihr Lieben!
Meine Kollegin und ich stehen total auf dem Schlauch.
Wenn der Jahresabschluss einer großen Gesellschaft im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde, muss der Veröffentlichungsnachweis ja zum HR eingereicht werden (samt Jahresabschluss natürlich).
ABER: Welche Unterlagen müssen da noch beigefügt werden (für eine AG) ??
Der Kollege sagt: weiß ich nicht
unser Notar sagt: hab ich keine Ahnung von
Ihr könnt doch bestimmt helfen - oder ??
HR-Anmeldung nach VÖ im eBanz - große Gesellschaften
Welcher Zeitraum ist denn betroffen? Soweit der Jahresabschluss ein Geschäftsjahr ab 1.1.06 umfasst geht gar nichts mehr an das Handelsregister.
Ich weiß nicht ob dir das etwas hilft aber im Gustavus steht:
Einzureichen ist bei der AG eine begl. Abschrift der Niederschrift über die Hauptversammlung .... Zu den notwendigen Unterlagen gehören auch die Einberufungsuntelagen, es sei denn, ihr Inhalt ist in der Niederschrift aufgeführt... Je nach Größe des Unternehmens ... ist folgendes beim Handelsregister einzureichen:
- Große Kapitalgesellschaft: Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang), Bestätigungsvermerk oder Vermerk über Versagung, Lagebericht, Vorschlag und Beschluss über die Ergebnisverwendung, soweit nicht aus dem Jahresabschluss ersichtlich; und zwar innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag.
...
Ich habe abe keine Ahnung ob du da etwas von gebrauchen kannst. Ich habe noch nie Unterlagen einer AG beim HR eingereicht.
Liebe Grüße
Sandra
Einzureichen ist bei der AG eine begl. Abschrift der Niederschrift über die Hauptversammlung .... Zu den notwendigen Unterlagen gehören auch die Einberufungsuntelagen, es sei denn, ihr Inhalt ist in der Niederschrift aufgeführt... Je nach Größe des Unternehmens ... ist folgendes beim Handelsregister einzureichen:
- Große Kapitalgesellschaft: Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang), Bestätigungsvermerk oder Vermerk über Versagung, Lagebericht, Vorschlag und Beschluss über die Ergebnisverwendung, soweit nicht aus dem Jahresabschluss ersichtlich; und zwar innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag.
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Ich habe abe keine Ahnung ob du da etwas von gebrauchen kannst. Ich habe noch nie Unterlagen einer AG beim HR eingereicht.
Liebe Grüße
Sandra