Ich hab da mal folgende Frage zum Vollstreckungsportal:
Wir wollten bei einem Schuldner prüfen, ob Eintragungen über ihn vorliegen.
Nach der Klärung, dass wir die Kosten nur mit der Kreditkarte VOR Abruf der Eintragungen bezahlen können - was echt unverständlich ist, da es beim Handelsregister ja auch anders zu lösen ging - würde mich mal interessieren, warum bzw. ob nicht einzelne Einträge abrufbar sind?
Bei diesem Schuldner wurden wir gebeten, EUR 27,00 !!! zu bezahlen.
War es nicht so vorgesehen, dass pro Abruf eines Eintrags EUR 4,50 zu zahlen sind?
Es ist uns doch gar nicht die Möglichkeit gegeben, nur einen Eintrag abzurufen, da wir ja schon vor Abruf die Kosten für den Abruf von allen Einträgen bezahlen sollen.
Mir erscheint dieses Vollstreckungsportal ziemlich sinnlos
Abrufe im Vollstreckungsportal und deren Kosten
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ist es eigentlich auch. Wir fragen auch nicht mehr ab, sondern vollstrecken gleich
Liebe Grüße
Bärchi
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Entschuldige, aber dieses Thema wurde hier schon mehrfach durchgekaut.
Ja, die Verantwortlichen haben Mist gebaut.
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