Da stimme ich dir in beiden Punkten zu und das habe ich auch nicht bestritten. Ich habe lediglich bestritten, dass die EDA ID der Dateiname ist.JSanny hat geschrieben:Tja, da kommt dann der Hinweis:
"Tragen Sie die vom Mahngericht mitgeteilte Buchstabenkombination ein."
Vielleicht solltest du richtig lesen
Und wenn du richtig guckst, wird das für jedes Mahngericht, so man mit meheren zu tun hat, neu eingegeben.
EDA-MB Kennziffer
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So und wenn du mir jetzt in beiden Punkten zustimmst, dann hast du auf der dritten Seite endlich begriffen, dass Kennziffer nicht gleichzusetzen ist mit EDA-ID.
Im Übrigen ist die Abfrage bei den RAM Einstellungen als Bezeichnung nicht identisch mit der Bezeichnung, die im elektronischen Verkehr dann genutzt wird, wie du aus der Erklärung in dem Link sehen kannst. Dort wird als EDA-ID die der Dateiname bezeichnet, in dem festgelegt ist, an welches Gericht die Datei geht und wer sie schickt und welche Nummer die Datei hat (wird fortlaufend vergeben).
Im Übrigen ist die Abfrage bei den RAM Einstellungen als Bezeichnung nicht identisch mit der Bezeichnung, die im elektronischen Verkehr dann genutzt wird, wie du aus der Erklärung in dem Link sehen kannst. Dort wird als EDA-ID die der Dateiname bezeichnet, in dem festgelegt ist, an welches Gericht die Datei geht und wer sie schickt und welche Nummer die Datei hat (wird fortlaufend vergeben).
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Ich habe nirgens behauptet, dass die Kennziffer = EDA ID ist.
Wichtig ist bei der Themenstarterin was die Einstellungen wollen. Und da wird nach der EDA ID gefragt und gemeint ist diejenige welche die Abkürzung des Kanzleinamens ist und vom Mahngericht vergeben wird.
In dem von dir geposteten Erklärungsblatt wird übrigens auch nirgens behauptet, was du behauptest, nämlich dass dort der Dateiname als EDA ID bezeichnet wird.
Die Kennziffer kann man auch für den Internet Barcode MB benutzen. Die EDA ID wird lediglich für EDA benötigt.
Wichtig ist bei der Themenstarterin was die Einstellungen wollen. Und da wird nach der EDA ID gefragt und gemeint ist diejenige welche die Abkürzung des Kanzleinamens ist und vom Mahngericht vergeben wird.
In dem von dir geposteten Erklärungsblatt wird übrigens auch nirgens behauptet, was du behauptest, nämlich dass dort der Dateiname als EDA ID bezeichnet wird.
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Normalerweise steht in dem Schreiben mit dem das Mahngericht die Kennziffer mitteilt, irgendwas von Dateiname oder ID. Doert steht dann ABC500 oder ABC500 - ABC599. Und die 3 Buchstaben des Dateinames sind gleichzeitig die EDA-ID.
Und da sich die meisten Gerichte zwischenzeitlich austauschen sind Kennziffer und EDA-ID gleich. Ausnahmen sind - soweit ich weis - nur Hamburg und Uelzen
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Es hat sich zwischenzeitlich insofern aufgeklärt, als dass sie Barcodemahmbescheide macht, weil sie gar keine Signaturkarte hat.
Hab ihr gesagt, sie soll mal beim RAM Support anrufen, warum die 0 der Kennziffer geschluckt wird.
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