Guten Morgen,
wir haben einen Kostenausgleichsantrag gestellt und gleichzeitig Parteikosten für unseren Mandanten nach § 22 JVEG i. H. v. 21,00 €/Std. (insgesamt 5 Stunden) und Fahrtkosten geltend gemacht.
Der Rechtspfleger fordert nun auf, diese Kosten zu spezifizieren. Wie mache ich das? Ich habe jetzt erst einen Lohnzettel des Mandanten vorliegen, laut diesem ist ein Stundenlohn von (nur) 11,60 € angegeben. Demzufolge kann ich wohl auch nur diesen Stundensatz geltend machen, oder? Und füge ich zum Nachweis dann einen Lohnzettel bei?
Vielen Dank.
Entschädigung nach § 22 JVEG für AN nachweisen?
- anwaltsliebling
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 606
- Registriert: 01.05.2007, 13:19
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: AnNoText
- Wohnort: Bayern
Grüßle
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17688
- Registriert: 22.02.2011, 10:41
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
Du kannst ja nur dann Abwesenheitsgeld für den Mandanten verlangen, wenn er einen tatsächlichen Schaden hat. Fahrtkosten kannst Du zum Termin immer ansetzen. Aber Ausfall ist nachzuweisen. Wurde ihm denn der Lohn gekürzt für die Zeit? Wenn nicht, wo ist sein Schaden?
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
- anwaltsliebling
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 606
- Registriert: 01.05.2007, 13:19
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: AnNoText
- Wohnort: Bayern
Hm, das muss ich jetzt noch mal abklären, Mandant meint schon. Bin gespannt, was er mir erzählt.
Grüßle
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17688
- Registriert: 22.02.2011, 10:41
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
Das ist ja was ganz anderes. Der ist selbständig. Der Mandant von anwaltsliebling ist Angestellter. Für Selbständige kann man den Höchstsatz nach § 22 JVEG ansetzen (so u.a. OLG Hamm, Beschluß vom 15.12.2005, Az.: 4 Ws 357/05).
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.